Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung des Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen sowie der Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 1. September 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz; SAG) in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden. Grundsätzliche Fragen wurden insbesondere dazu gestellt, ob jedes Institut einen Abwicklungsplan erstellen muss und hinsichtlich der Verursachergerechtigkeit des vorgesehenen Finanzierungsmodells. Zudem wurden zahlreiche Änderungswünsche zu den Gesetzesvorlagen vorgebracht, auf welche im Einzelnen näher eingegangen wird.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Vaduz, 4. Oktober 2016
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz; SAG) sowie der Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 92/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 1. September 2016 wurde die Schaffung des Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt und begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte wurden jedoch grundsätzliche Fragen zur Finanzierung des Abwicklungsmechanismus gestellt. Auf diese Fragen wird nachfolgend näher eingegangen.
Die Regierung wird unter dem Kapitel "3. Fragen zu den einzelnen Artikeln" auf die im Rahmen der Eintretensdebatte sowie der ersten Lesung zu den zu einzelnen Artikeln gestellten Fragen und Anregungen eingehen, soweit sie das zustän-
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dige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte bzw. ersten Lesung beantwortet hat.