Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 133
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Sanie­rung und Abwick­lung von Banken und Wert­pa­pier­firmen (Sanie­rungs- und Abwick­lungs­ge­setz; SAG)
2.Gesetz über die Anstalt zur Finan­zie­rung finanz­markt­sta­bi­li­sie­render Mass­nahmen (FSAG)
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Bankengesetzes
4.Gesetz über die Abän­de­rung der Konkursordnung
5.Gesetz über die Abän­de­rung der Rechts­si­che­rungs-Ordnung
6.Gesetz über die Abän­de­rung des Sachenrechts
7.Gesetz über die Abän­de­rung des Nachlassvertrag
8.Gesetz über die Abän­de­rung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung des Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen sowie der Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
 
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In seiner Sitzung vom 1. September 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz; SAG) in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden. Grundsätzliche Fragen wurden insbesondere dazu gestellt, ob jedes Institut einen Abwicklungsplan erstellen muss und hinsichtlich der Verursachergerechtigkeit des vorgesehenen Finanzierungsmodells. Zudem wurden zahlreiche Änderungswünsche zu den Gesetzesvorlagen vorgebracht, auf welche im Einzelnen näher eingegangen wird.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Vaduz, 4. Oktober 2016
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz; SAG) sowie der Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 92/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 1. September 2016 wurde die Schaffung des Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt und begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte wurden jedoch grundsätzliche Fragen zur Finanzierung des Abwicklungsmechanismus gestellt. Auf diese Fragen wird nachfolgend näher eingegangen.
Die Regierung wird unter dem Kapitel "3. Fragen zu den einzelnen Artikeln" auf die im Rahmen der Eintretensdebatte sowie der ersten Lesung zu den zu einzelnen Artikeln gestellten Fragen und Anregungen eingehen, soweit sie das zustän-
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dige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte bzw. ersten Lesung beantwortet hat.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2016 / 500
2016 / 499
2016 / 498
2016 / 496
2016 / 495
2016 / 494
Landtagssitzungen
04. November 2016
Stichwörter
Bank Reco­very and Reso­lu­tion Direc­tive (BRRD)
Ban­kensa­nie­rungs- und Abwick­lungs­richt­linie (BRRD)
BRRD (Ban­kensa­nie­rungs- und Abwicklungsrichtlinie)
EU-Richt­linie 2014/59/EU (Ban­kensa­nie­rungs-Richt­linie, BRRD)