Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste (BuA Nr. 57/2016) hat der Landtag verschiedene inhaltliche Fragen aufgeworfen. Soweit diese vom zuständigen Regierungsvertreter im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Im Gesetzestext gibt es gegenüber der Vorlage gemäss BuA Nr. 57/2016 ausser den folgenden Anpassungen keine Abänderungen:
Neu wird als Abkürzung für den Verein "VMR" und für das Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein die Abkürzung "VMRG" vorgeschlagen.
Betreffend Finanzierung wird nunmehr ein Finanzbeschluss über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein vorgeschlagen, wonach das Land an den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein in den Jahren 2017, 2018 und 2019 einen jährlichen Staatsbeitrag von jeweils 350'000 Franken ausrichtet.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Gesellschaft (federführend)
Ministerium für Äusseres
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Amt für Soziale Dienste
Ausländer- und Passamt
Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche
Stabsstelle für Chancengleichheit
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Vaduz, 4. Oktober 2016
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste (BuA Nr. 57/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 10. Juni 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste (BuA Nr. 57/2016) in erster Lesung beraten und begrüsst. Das Eintreten war mit 22 Ja-Stimmen relativ unbestritten.
Anlässlich der Eintretensdebatte sowie im Zuge der ersten Lesung gab es einige Fragen, die im Folgenden in den Kapiteln 2 und 3 beantwortet werden, soweit
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dies nicht oder nicht abschliessend durch das zuständige Regierungsmitglied bereits mündlich erfolgt ist.