Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten und die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Am 1. September 2016 hat der Landtag die erste Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten und die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes (Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten - BuA Nr. 83/2016) behandelt.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Mit der vorliegenden Stellung-nahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfe-nen Fragen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 4. Oktober 2016
LNR 2016-1408
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten und die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes (Umsetzung Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 1. September 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten und die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes (Umsetzung Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten - BuA Nr. 83/2016) - in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde positiv gewürdigt. Der Landtag begrüsste die Gesetzesvorlage und sprach sich einheitlich für das Eintreten aus. In der Eintretensdebatte wurde ebenfalls begrüsst, dass die Umsetzung dieser Richtlinie zu einer weiteren Verbesserung des Konsumentenschutzes beitrage sowie auch eine weitere Harmonisierung mit den anderen EWR-Staaten stattfinde.