Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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In der Sitzung vom 1. September 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes in erster Lesung beraten.
Es wurde gefragt, weshalb die Kommission für Natur- und Landschaftsschutz so lange nicht mehr tagte, wie sie wieder aktiviert werden soll und was genau die Aufgaben der Kommission in Zukunft sein werden. Mit Blick auf wieder einwandernde Tiere wurde in Frage gestellt, ob das kleine Land Liechtenstein überhaupt Platz habe für rückkehrende Arten wie Biber, Luchs, Bär und Wolf, zumal all diese Arten auch Konflikte verursachen können und Liechtenstein dicht besiedelt ist. Es solle geprüft werden, ob solche Arten nicht direkt bejagt werden sollen, um eine zum Voraus festgelegte Obergrenze der Anzahl Individuen zu gewährleisten. Weitere Fragen drehten sich um Entschädigungen für präventive Massnahmen und eingetretene Schäden. Zudem wurde nach dem Stand der Managementkonzepte und nach deren genauer gesetzlicher Grundlage gefragt.
Die Regierung nimmt mit dem vorliegenden Bericht Stellung zu den aufgeworfenen Fragen. Hinsichtlich der Zusammensetzung und den Aufgaben der Naturschutzkommission schlägt sie einige Änderungen vor, welche den heutigen Rahmenbedingungen besser entsprechen. Zur genaueren Klärung des Stellenwertes und der Notwendigkeit von Managementkonzepten für geschützte Tierarten wird ein neuer Artikel vorgeschlagen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Amt für Bevölkerungsschutz
Landespolizei
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Vaduz, 18. Oktober 2016
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes (BuA Nr. 72/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 1. September 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung vom 10. Mai 2016, Nr. 72/2016). Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Anlässlich der ersten Lesung wurden einige allgemeine Fragen in Zusammenhang mit der Kommission für Natur- und Landschaftsschutz, der Einführung von Abschusszahlen von spezifisch geschützten Arten sowie der Verhütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tiere gestellt. Im Jagdgesetz wurde die Zulassung von Schalldämpfern thematisiert. Der Grossteil der Fragen konnte bereits während
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der Landtagssitzung beantwortet werden. Nachfolgend werden noch ergänzende Erläuterungen angeführt.