Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Baugesetzes (BAUG) aufgeworfenen Fragen
4
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Baugesetzes aufgeworfenen Fragen.
Die Vorlage wurde positiv aufgenommen und grundsätzlich gutgeheissen. Die massvolle Liberalisierung der Baukontrollen, die Anpassung der Abstandsregelungen für Einfriedungen sowie die neue Vollzugspraxis bei der Ermittlung der Gebäudehöhe bei Flachdachbauten stiessen mehrheitlich auf Zustimmung.
Die Regierung hat nach Würdigung der vorgebrachten Argumente den "Planungsbericht" in die Begriffsbestimmungn aufgenommen. Damit wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, die der ständigen Rechtssprechung des Staatsgerichtshofs folgt.
Die Revision schafft zeitgemässe gesetzliche Rahmenbedingungen, die zu spürbaren Erleichterungen für die Betroffenen sowie zu mehr Eigenverantwortung führen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Bau und Infrastruktur (ABI)
Amt für Umwelt
Amt für Justiz
5
Vaduz, 3. Februar 2016
LNR 2016-75
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Baugesetzes (BuA Nr. 95/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 2. Oktober 2015 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Baugesetzes (BauG) und weiterer Gesetze (BuA Nr. 95/2015) in erster Lesung beraten und begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Anlässlich der Eintretensdebatte im Zuge der ersten Lesung gab es mehrere Voten und Fragen, zu denen die Regierung in Kapitel I Ziff. 2 und 3 Stellung nimmt. Da vor allem Fragen zu allgemeinen Grundsätzen des Gesetzes und dem Vollzug baurechtlicher Vorschriften gestellt wurden, geht die Regierung in Ziff. 2 gesondert darauf ein.