Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesundheitsgesetzes und des Ärztegesetzes aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesundheits- und des Ärztegesetzes sind seitens der Landtagsabgeordneten verschiedene Fragen aufgeworfen worden. Soweit diese vom zuständigen Regierungsvertreter im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Änderungen im Gesetzestext gegenüber der Vorlage gemäss BuA Nr. 103/2016 dienen ausschliesslich zur Harmonisierung mit dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR). Sie führen zu keinen materiellen Änderungen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt für Gesundheit
Amt für Justiz
Stabsstelle EWR
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Vaduz, 25. Oktober 2016
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesundheitsgesetzes und des Ärztegesetzes (BuA Nr. 103/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 28. September 2016 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag Nr. 103/2016 betreffend die Abänderung des Gesundheitsgesetzes und des Ärztegesetzes in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage wurde mit 23 Ja-Stimmen einhellig beschlossen.
Von Seiten der Landtagsabgeordneten wurden inhaltliche Fragen gestellt, welche - soweit dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist - nachfolgend beantwortet werden.
Der Vollständigkeit halber weist die Regierung darauf hin, dass auf die allgemeinen, mit den gegenständlichen Vorlagen in keinem direkten Zusammenhang stehenden Diskussionspunkte betreffend die Sicherung des Steuersubstrates und
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der Abgaben an die Sozialversicherungswerke von juristischen Personen im Nachfolgenden nicht weiter vertieft werden.