Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 152
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Tierärztegesetzes
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Gewerbegesetzes
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Heilmittelgesetzes
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesundheitsgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Tierärzte (Tierärztegesetz) und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen  
 
4
Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Tierärzte (Tierärztegesetz) und weiterer Gesetze hat der Landtag verschiedene inhaltliche Fragen aufgeworfen. Die Stellungnahme geht auf diese Fragen ein und gibt im Weiteren ergänzende Auskünfte zu Verständnisfragen, soweit diese nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden.
Der Landtag begrüsste ausdrücklich die beiden Stossrichtungen der Gesetzesvorlagen. Im Sinne einer Gleichbehandlung mit anderen Gesundheitsberufen und zur Umsetzung der diesbezüglichen Anforderung aus dem EWR-Recht soll der Tierarzt künftig seine Praxis in der Rechtsform einer juristischen Person führen können. Weiter soll eine Rechtsgrundlage für den Bereich der komplementären Tiermedizin geschaffen werden.
Kritisch hinterfragt wurde die Pflicht zur Absolvierung einer zusätzlichen Prüfung zur Erlangung der Berufsausübungsbewilligung für einen sogenannten anderen Tiergesundheitsberuf, weshalb in diesem Zusammenhang eine mögliche Erleichterung geprüft und in den Gesetzestext aufgenommen wurde. Weiter wurden gegenüber der Fassung gemäss BuA Nr. 111/2016 einige Bestimmungen betreffend die Tierärztegesellschaft geringfügig angepasst, wodurch es aber zu keinen materiellen Änderungen kommt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Amt für Justiz
Amt für Volkswirtschaft
Amt für Gesundheit
Stabsstelle EWR
5
Vaduz, 25. Oktober 2016
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Tierärzte (Tierärztegesetz) und weiterer Gesetze (BuA Nr. 111/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 28. September 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Tierärzte (Tierärztegesetz) und weiterer Gesetze in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung vom 30. August 2016, Nr. 111/2016). Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
LR-Systematik
8
81
811
8
81
811
9
93
930
8
81
812
LGBl-Nummern
2017 / 039
2017 / 038
2017 / 036
2017 / 035
Landtagssitzungen
01. Dezember 2016
Stichwörter
Tierärz­te­ge­sell­schaften
Tierärz­te­ge­setz, Abänderung
Tier­ge­sund­heits­be­rufe
Tier­heil­prak­tiker
Tier­ho­möo­path