Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 154
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche und all­ge­meine Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung aufgeworfenen Fragen  
 
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Der BuA Nr. 60/2016 wurde am 1. September 2016 im Rahmen der ersten Lesung durch den Landtag grundsätzlich begrüsst. Es herrschte überwiegend Einigkeit über die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Vorlage.
Die in der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung (LGVG) aufgeworfenen Fragen, die nicht bereits vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung beantwortet wurden, werden mit der gegenständlichen Vorlage beantwortet. Die wenigen Änderungen des Gesetzesentwurfes im Vergleich zur Vorlage gemäss BuA Nr. 60/2016 wurden unterstrichen.
Hervorzuheben sind nach Meinung der Regierung vor allem die allgemeinen Ausführungen zur Zukunftsfähigkeit von Erdgas und damit zusammenhängende Fragen rund um die Technologie "Power to Gas" sowie die Möglichkeiten des Einsatzes von Biogas. Ebenso wird auf die Neuerungen des dritten Energieliberalisierungspaketes eingegangen.
Wie bereits anlässlich der ersten Lesung ausgeführt, soll die Frage der Auslandsgeschäfte nicht einer einseitigen "spezial-gesetzlichen" Regelung im LGVG unterworfen werden, sondern soll diese allenfalls im Rahmen der Motionsbeantwortung zum ÖUSG1 einer einheitlichen Lösung für alle betroffenen Staatsbetriebe zugeführt werden.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Liechtensteinische Gasversorgung (LGV)
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Vaduz, 25. Oktober 2016
LNR 2016-1397
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung (LGVG) (BuA Nr. 60/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.



 
1Gesetz vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz; ÖUSG), LGBl. Nr. 356/2009.
 
1.Allgemeines
Die Vorlage wurde anlässlich der ersten Lesung mehrheitlich begrüsst und das Eintreten war unbestritten. Die Eintretensdebatte hat eine grosse Bandbreite an Argumenten für und gegen die zukünftige Verwendung von Erdgas im Verhältnis zu den aktuellen erneuerbaren Energieformen aufgezeigt, so wurde unter anderem auch die Technologie "Power to Gas" angesprochen. Diesbezüglich wird die Regierung mit einigen allgemeinen Ausführungen die aktuelle Ausgangslage darstellen.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden einige weitere grundsätzliche und allgemeine Fragen aufgeworfen, auf die im Folgenden eingegangen wird. Die Antwor-
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ten zu den Fragen anlässlich der artikelweisen Diskussion werden bei der Beantwortung unter Punkt 3. (Fragen zu einzelnen Artikeln) festgehalten.
LR-Systematik
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733
LGBl-Nummern
2017 / 026
Landtagssitzungen
01. Dezember 2016
Stichwörter
Block­heiz­kraft­werke (BHKW), Abän­de­rung LGVG
Gas­ver­sor­gung, Total­re­vison des LGVG
LGVG, Totalrevision
Ther­mi­sche Energie (Abän­de­rung LGVG)
Wär­me­pumpen, Abän­de­rung LGVG