Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Ergänzung von Art. 483 PGR - Kleine Genossenschaft) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der Sitzung vom 28. September 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Ergänzung von Art. 483 PGR - Kleine Genossenschaft) in erster Lesung beraten.
In der Eintretensdebatte gab es verschiedene Fragen, auf welche die Regierung im Allgemeinen Teil der Stellungnahme eingeht. Darin wird nochmals ausgeführt, dass die LVC keine neue Rechtsform ist, sondern auf den PGR-Bestimmungen der Kleinen Genossenschaft beruht. Die Gesetzesänderung beabsichtigt einen erweiterten Anwendungsbereich der Kleinen Genossenschaft hinsichtlich des Haltens von Beteiligungen aus der Verwertung der Innovation. Des Weiteren wird im Allgemeinen Teil dargelegt, dass die Rechtssicherheit durch die bestehenden Bestimmungen des PGR zur Kleinen Genossenschaft, den allgemeinen Bestimmungen zu den Juristischen Personen sowie mit den zur Verfügung gestellten Vorlagen für Gründungsdokumente, Code of Conduct, Anteilsrechner, etc. gegeben ist. Die Regierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für die Schaffung der LVC als eigene Rechtsform.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung wird die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts für Gründer, Innovatoren und Investoren weiter gestärkt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörden
Amt für Justiz
Steuerverwaltung
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Vaduz, 28. Oktober 2016
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts - Ergänzung von Art. 483 PGR - Kleine Genossenschaft (BuA Nr. 107/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 28. September 2016 wurde die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Ergänzung von Art. 483 PGR - Kleine Genossenschaft) in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage wurde mit 16 Stimmen beschlossen. Anlässlich der Eintretensdebatte gab es Fragen hinsichtlich der Rechtssicherheit für die Liechtenstein Venture Cooperative (LVC), weil dies lediglich durch Ergänzung von Art. 483 Abs. 1 (Kleine Genossenschaft) erfolgen solle, ohne weitere Bestimmungen und ohne explizite Nennung der LVC im Gesetz. Auch gab es Fragen hinsichtlich des Gründungvorgangs und Handelsregistereintrags sowie zur Haftung der Genossenschafter.
Keine Fragen gab es zu der vorgeschlagenen Gesetzesbestimmung.