Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 29. September 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates in erster Lesung beraten. Die von der Regierung im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wurden vom Landtag begrüsst und Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen.
Im Gegensatz zum jährlichen Finanzgesetz entwickelt die Finanzplanung hinsichtlich der Prämissen und Einzelpositionen keine verbindliche Wirkung. Folgerichtig nimmt der Landtag die Finanzplanung zur Kenntnis und muss diese nicht genehmigen. Das Anliegen einer Finanzplanung mit jeweils optimistischen und pessimistischen Szenarien bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung sieht die Regierung als nicht zielführend an. Szenarien können jedoch sinnvoll sein, um finanzielle Auswirkungen von möglichen - jedoch noch nicht beschlossenen - Gesetzesvorhaben oder von Investitionsprojekten aufzuzeigen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörden
Stabsstelle Finanzen
Landeskasse
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Vaduz, 28. Oktober 2016
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (BuA Nr. 108/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 29. September 2016 hat der Landtag über die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde begrüsst und Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Eine breite Zustimmung fand dabei der Vorschlag der Regierung, die Messgrössen der fünf Eckwerte im Finanzhaushaltsgesetz zu verankern und damit die Transparenz und die Verbindlichkeit weiter zu erhöhen. Fragen ergaben sich u.a. zur Finanzhoheit des Landtags, zur Bilanzierung der Vermögenswerte oder zur Erstellung von Szenarien. Im Folgenden wird auf die einzelnen Fragen eingegan-
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gen, soweit deren Beantwortung im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend erfolgte.