Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 160
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Artikeln
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Gesetz über die Durch­set­zung inter­na­tio­naler Sank­tionen (ISG)
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) 
 
4
Im Rahmen der IWF/Moneyval-Länderprüfung im Jahr 2014 wurden Liechtenstein beträchtliche Fortschritte zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung attestiert. Von den neun "Special Recommendations" (SR) der FATF zur Terrorismusfinanzierung wurden deren sechs als genügend umgesetzt bewertet. Bei einer massgeblichen Empfehlung wurden dagegen erhebliche Defizite festgestellt. Dabei handelt es sich einerseits um die Verpflichtung, die rechtliche Möglichkeit zu haben, selbst Sanktionslisten zu erstellen oder Listen anderer Staaten übernehmen zu können. Andererseits wurde als Defizit festgehalten, dass die Dauer zwischen dem Zeitpunkt der Listung einer Person durch den UNO-Sicherheitsrat und der entsprechenden innerstaatlichen Umsetzung zu lang sei.
Der primäre Zweck dieser Vorlage ist es, diese Defizite zu beheben und die entsprechenden Rechtslücken zu schliessen. Die Umsetzung erfolgt durch entsprechende Abänderungen des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), das seit 2009 die rechtliche Grundlage zur Umsetzung der UNO-Sanktionen sowie für den freiwilligen Nachvollzug von Sanktionsmassnahmen der wichtigsten Handelspartner darstellt. Gestützt auf das ISG werden die einzelnen Sanktionen in Form von Verordnungen erlassen.
Gleichzeitig zeigten der Vollzug des ISG und die Praxis der Gerichte in den letzten Jahren, dass der Rechtsschutz der Betroffenen klargestellt und verstärkt werden muss. Schliesslich geht es auch darum, den Schutz der Finanzinstitute gegen mögliche Haftungsrisiken bei der Ausübung ihrer Pflichten zu stärken. Das ISG soll deshalb künftig einen Straf- und Haftungsausschluss beinhalten.
Die vorgeschlagenen Änderungen des ISG stellen sicher, dass Liechtenstein die völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vollumfänglich erfüllen kann, messen gleichzeitig aber auch dem Rechtsschutz der Betroffenen und den Anliegen der Finanzinstitute eine hohe Bedeutung zu.
5
Zuständige Ministerien
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Stabsstelle Financial Intelligence Unit
6
Vaduz, 28. Oktober 2016
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Bekämpfung des Terrorismus zählt weiterhin zu den grössten Herausforderungen der Staatengemeinschaft - auch innerhalb Europas. Terrorismus ist nicht möglich ohne Finanzierung dieser Aktivitäten. Als Finanzplatz hat Liechtenstein ein besonderes Interesse, alles zu unternehmen, um die Finanzierung von terroristischen Aktivitäten zu verunmöglichen. Dies geschieht mit verschiedenen Instrumenten. Zum einen durch die Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre (SPG) und durch die Massnahmen der Stabsstelle FIU gestützt auf das FIU-Gesetz sowie zum anderen durch die Durchsetzung der Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Gerade die Finanzinstitute leisten dabei durch ihre präventive Tätigkeit einen wichtigen Beitrag.
7
Das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) ist für Liechtenstein die zentrale Grundlage zur Implementierung internationaler Finanzsanktionen, so auch auf dem Gebiet der Bekämpfung des Terrorismus.
LR-Systematik
9
94
946
LGBl-Nummern
2017 / 203
Landtagssitzungen
02. Dezember 2016
Stichwörter
Gesetz über die Durch­set­zung inter­na­tio­naler Sank­tionen (ISG), Abänderung
ISG (Gesetz über die Durch­set­zung inter­na­tio­naler Sank­tionen), Abänderung
IWF/Moneyval-Län­der­prü­fung 2014, Spe­cial Recom­mon­da­tions für FL