Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend eines Verpflichtungskredits für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen
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Es ist der beidseitige Wunsch der Schweiz und Liechtensteins, die Zusammenarbeit im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung, namentlich mit der schweizerischen Kommission für Technologie und Innovation (KTI), auf eine vertragliche Basis zu stellen. Zusammen mit einer übergeordneten gemeinsamen Erklärung zwischen Liechtenstein und der Schweiz über die bilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation soll dies den Wirtschafts- und Innovationsstandort Liechtenstein und die umliegende Region weiter stärken.
Bei der KTI handelt es sich um eine effiziente staatlichen Förderorganisationen für Innovation. Als Agentur des Bundes ist die KTI das Organ für Innovationsförderung. Ihre Arbeit fusst auf Artikel 64 der schweizerischen Bundesverfassung: "Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung und die Innovation." Seit dem 1. Januar 2011 arbeitet die KTI als eigenständige Behördenkommission mit zugehöriger Geschäftsstelle. Sie ist dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zugeordnet.
Für Liechtenstein ist die langfristige Sicherung des Zugangs zu internationalen För-derprogrammen sowie zu nationalen Innovationsprogrammen anderer Staaten es-essentiell, da dadurch die nötige Qualität der Forschung- und Innovationszusammenarbeit mit relativ geringem Verwaltungsaufwand sichergestellt werden kann. Die vorliegende Vereinbarung klärt offene Rechtsfragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen beider Staaten. Ziel dieses Abkommens ist die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Sicherung einer möglichst reibungslosen Teilnahme Liechtensteins an diesem schweizerischen Förderinstrument.
Die Vereinbarung wurde von der Regierung verabschiedet. Zur Umsetzung der Vereinbarung und damit verbunden die Förderung nationaler Forschungseinrichtungen ist ein Finanzbeschluss notwendig. Die finanziellen Auswirkungen dieser Vereinbarung betragen für 4 Jahre 1.2 Mio. Franken, die in Form eines Verpflichtungskredits beantragt werden. Gleichzeitig wurden per Budgetnachtrag die Mittel im Konto Wirtschaftsförderung um CHF 300'000.-- gekürzt. Damit werden keine zusätzlichen Mittel benötigt, sondern es findet lediglich eine Verschiebung von Mitteln zu Gunsten dieser neuen Budgetposition statt.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 28. Oktober 2016
LNR 2016-1531
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend einen Verpflichtungskredit für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen zu unterbreiten.
Im Nachgang zur Ablehnung von Horizon2020 kamen sowohl im Landtag als auch aus Wirtschaftskreisen vermehrt Stimmen auf, die zumindest eine regionale Förderung von angewandter Wissenschaft und Forschung verlangten. Das Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft hat danach den Kontakt zur KTI in der Schweiz gesucht, welche bereits in vielen Bereichen mit liechtensteinischen Firmen zusammenarbeitet. Nachdem die Schweiz signalisiert hat, diese bewährte Zusammenarbeit im Bereich der Innovationsförderung auf eine vertragliche Grundlage stellen zu wollen, wurde in den vergangenen Monaten eine entsprechende Vereinbarung ausgehandelt. Diese schriftliche Fixierung der bewährten Zusammenarbeit formalisiert die bereits heute guten Kooperationen und eröffnet für liechtensteinische Forschungsinstitutionen und Unternehmen neue Möglichkeiten im KTI-Bereich.