Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Protokolle zur Änderung der Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Albanien beziehungsweise Serbien in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung
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Die EFTA-Staaten legen seit dem Jahr 2010 verstärkt Wert auf die Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung in den Freihandelsabkommen (FHA). Zu diesem Zweck haben sie Modellbestimmungen in Bezug auf den Umweltschutz und die Arbeitsstandards entwickelt, insbesondere in Form eines neuen Kapitels "Handel und nachhaltige Entwicklung". Diese Bestimmungen bekräftigen unter anderem die Verpflichtung der Vertragsparteien, die von ihnen ratifizierten multilateralen Umweltübereinkommen und Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einzuhalten und wirksam umzusetzen, und verweisen auf internationale Instrumente zum Schutz der Menschenrechte sowie auf die Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Dieser Ansatz soll dazu beitragen, dass die Anwendung der FHA im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung erfolgt. Seit 2010 schlagen die EFTA-Staaten allen neuen Verhandlungspartnern sowie ihren bestehenden Freihandelspartnern, deren FHA noch keine solchen Bestimmungen enthalten, die Aufnahme dieser Modellbestimmungen vor.
Die FHA der EFTA mit Albanien und Serbien, die beide am 17. Dezember 2009 in Genf abgeschlossen wurden und seit dem 1. November 2010 bzw. dem 1. Oktober 2010 in Kraft sind, enthalten diese Modellbestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung nicht, da diese zum entsprechenden Zeitpunkt noch nicht verfügbar waren. Diese FHA müssen folglich durch Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung ergänzt und aktualisiert werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Betroffene Stellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Liechtensteinische Mission in Genf
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Vaduz, 19. Januar 2016
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Änderungsprotokolle der Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Albanien beziehungsweise Serbien in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung zu unterbreiten.
Anlässlich der ersten Sitzungen der Gemischten Ausschüsse zu den beiden FHA, die am 25. Oktober 2012 für Serbien und am 6. Februar 2013 für Albanien stattfanden, schlugen die EFTA-Staaten ihren beiden Verhandlungspartnern vor, die neuen Bestimmungen in das jeweilige FHA aufzunehmen. Serbien und Albanien stimmten dem Vorschlag der EFTA-Staaten zu, und die Vertragsparteien leiteten anschliessend die notwendigen Arbeiten in die Wege, die mit jedem der beiden Partner zum Abschluss eines Protokolls zur Aufnahme der neuen Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung in das jeweilige FHA führten.
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Albanien und Serbien erklärten sich beide mit einer vollständigen Übernahme der von der EFTA vorgeschlagenen Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung einverstanden. Die Verhandlungen mit Albanien fanden auf schriftlichem Weg statt, jene mit Serbien im Rahmen einer Sitzung der Expertinnen und Experten der EFTA und Serbiens am 3. Dezember 2014 in Belgrad.
Die Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des FHA zwischen den EFTA-Staaten und Serbien erfolgte am 20. Mai 2015 in Belgrad, anlässlich der zweiten Sitzung des Gemischten Ausschusses zum FHA. Das Protokoll zur Änderung des FHA zwischen den EFTA-Staaten und Albanien wurde am 18. September 2015 im Rahmen einer Ad-hoc-Sitzung in Genf unterzeichnet.