Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Geldspielgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Am 4. Dezember 2015 hat der Landtag die Abänderung des Geldspielgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Die Eintretensdebatte wurde rege genutzt. Neben allgemeinen Ausführungen zu Spielbanken und Online-Geldspielen standen dabei das Zulassungssystem für Spielbanken sowie die Höhe und Gestaltung der Geldspielabgabe im Zentrum der teilweise kontroversen Diskussionen. Zu den hohen Standards, die Spielbanken erfüllen müssen, wurden weitere Ausführungen gewünscht.
Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsvertreter nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Finanzmarktaufsicht
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Vaduz, 7. März 2016
LNR 2016-303
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Geldspielgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 4. Dezember 2015 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Geldspielgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Bericht und Antrag der Regierung vom 3. November 2015, BuA Nr. 137/2015) in erster Lesung beraten. Nach angeregter Debatte wurde das Eintreten auf die Revision des Geldspielgesetzes (GSG), LGBl. 2010 Nr. 235, mit 21 Stimmen beschlossen.
Im Zentrum der Eintretensdebatte standen das Zulassungssystem für Spielbanken sowie die Höhe und Gestaltung der Geldspielabgabe. Weitere Erläuterungen wurden zu den hohen Standards, welche Spielbanken zu erfüllen haben, gewünscht.
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Die einzelnen Artikel gaben wenig Anlass zu Wortmeldungen der Abgeordneten. Entsprechende Anregungen und Fragen werden in Kapitel 3. erläutert.