Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes (BankG), des E-Geldgesetzes (EGG), des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG), des Investmentunternehmensgesetzes (IUG), des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) sowie des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung der Abänderung des Bankengesetzes (BankG), des E-Geldgesetzes (EGG), des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG), des Investmentunternehmensgesetzes (IUG), des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) sowie des Gesetzes über die Betriebliche Personalvorsorge (BPVG) wurde die Vorlage von den Abgeordneten begrüsst. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Gegenstand dieser Vorlage ist die Sicherstellung, dass spezialgesetzliche Prüfungen nach dem BankG, dem EGG, dem ZDG, dem IUG, dem VVG, dem VersAG sowie dem BPVG nur durchgeführt werden können, sofern die leitenden Revisoren über eine Bewilligung nach dem WPRG verfügen.
Lediglich zur Vorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Betriebliche Personalvorsorge wurde von einem Abgeordneten eine Frage gestellt. Diese Frage wird im Rahmen dieser Stellungnahme beantwortet.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
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Vaduz, 15. März 2016
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes (BankG), des E-Geldgesetzes (EGG), des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG), des Investmentunternehmensgesetzes (IUG), des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) sowie des Gesetzes über die Betriebliche Personalvorsorge (BPVG) (BuA Nr. 5/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 3. März 2016 wurde die Abänderung des Bankengesetzes (BankG), des E-Geldgesetzes (EGG), des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG), des Investmentunternehmensgesetzes (IUG), des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) sowie des Gesetzes über die Betriebliche Personalvorsorge (BPVG) in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Lediglich zu einer Vorlage wurde eine grundsätzliche Frage gestellt, welche nachfolgend beantwortet wird.