Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Steuergesetzes, des Gesetzes vom 22. Oktober 1992 gegen den Unlauteren Wettbewerb, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
(Revision des Korruptionsstrafrechts und der vermögensrechtlichen Anordnungen)
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Im Rahmen der ersten Lesung der Regierungsvorlagen betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Steuergesetzes, des Gesetzes vom 22. Oktober 1992 gegen den unlauteren Wettbewerb, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze wurden an der Landtagssitzung vom 2. Oktober 2015 verschiedene Fragen zum Geldwäschereitatbestand und zum neuen Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und damit zusammenhängenden Abgrenzungsfragen aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom Regierungsvertreter anlässlich dieser Lesung nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Gerichte
Staatsanwaltschaft
Landespolizei
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Vaduz, 19. Januar 2016
LNR 2016-41
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Steuergesetzes, des Gesetzes vom 22. Oktober 1992 gegen den unlauteren Wettbewerb, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze (Bericht und Antrag Nr. 94/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 2. Oktober 2015 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag Nr. 94/2015 betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Steuergesetzes, des Gesetzes vom 22. Oktober 1992 gegen den unlauteren Wettbewerb, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung wurden seitens der Abgeordneten insbesondere Fragen zum Geldwäschereitatbestand und zum neu vorgeschlagenen Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anläss-
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lich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.