Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bauwesen-Berufe-Gesetzes und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Bauwesen-Berufe-Gesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes am 3. Dezember 2015 hat der Landtag die darin enthaltenen Gesetzesvorlagen ausdrücklich begrüsst.
Im Rahmen der Behandlung der Vorlage haben sich die Abgeordneten positiv über den Bürokratieabbau und die Liberalisierung geäussert, insbesondere über die aus dem Gewerbegesetz bewährten Praxiserleichterungen, die in der aktuellen Vorlage nachvollzogen wurden.
Die Abänderung des BWBG wurde von einzelnen Abgeordneten zum Anlass genommen, generelle Änderungen im Gewerberecht vorzuschlagen. Im Rahmen dieser Stellungnahme geht die Regierung auch auf diese Anregungen ein.
Zuständiges Ministerium
Ministerium Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 12. April 2016
LNR 2016-450
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 29. Mai 2008 über die Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens (Bauwesen-Berufe-Gesetz; BWBG), LGBl. 2008 Nr. 188, und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 3. Dezember 2015 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des BWBG und des Beschwerdekommissionsgesetzes gemäss dem Bericht und Antrag Nr. 123/2015 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Vorlage der Regierung zum BWBG wurde begrüsst. Von Seiten einiger Abgeordneten wurden die Abänderungen und Praxiserleichterungen, wie die Übernahme der Aufgaben von der Kommission für Architekten und andere qualifizier-
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te Berufe im Bereich des Bauwesens (Kommission) an das Amt für Volkswirtschaft (AVW), ausdrücklich befürwortet.
Einige Bestimmungen warfen Fragen auf, so wurden insbesondere die Bewilligungsvoraussetzungen, wie der ununterbrochene zwölfjährige Wohnsitz im Inland für Drittstaatsangehörige und der Nachweis einer inländischen Betriebsstätte auf Grundlage des allgemeinen Gewerberechts intensiv diskutiert. In der Landtagssitzung wurden weitere gewerberechtliche Themen, wie die Zuverlässigkeit des Antragstellers, die Frist für die Erteilung der Bewilligung, die Ruhendstellung sowie der Entzug der Bewilligung, behandelt.