Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 57
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Neue Orga­ni­sa­tion im Bereich Inte­gra­tion und Chan­cen­gleich­heit / Menschenrechte
5.Ver­nehm­las­sung
6.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
7.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit und inter­na­tio­nale Anerkennung
8.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Gleichs­tel­lungs­ge­setz
2.Aus­län­der­ge­setz
3.Kinder- und Jugendgesetz
4.Gesetz über den Verein für Men­schen­rechte in Liechtenstein
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste 
 
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Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag soll die Grundlage für eine unabhängige Menschenrechtsinstitution in Liechtenstein geschaffen werden. Die Regierung bekennt sich damit aktiv zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte. Mit der Schaffung einer liechtensteinischen Menschenrechtsinstitution kann zudem die Forderung der Zivilgesellschaft nach einer unabhängigen Anlauf- und Beratungsstelle erfüllt werden. Ausserdem wird dadurch eine langjährige internationale Empfehlung umgesetzt und somit die Glaubwürdigkeit der liechtensteinischen Aussenpolitik im Bereich der Menschenrechte gestärkt. Die Regierung schlägt für diese Institution einen gemeinnützigen Verein vor, der politisch unabhängig und aus eigener Initiative handelt. Die Rechtsstellung und Aufgaben des Vereins sollen nach Vorgabe der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen gesetzlich verankert werden.
Gleichzeitig soll die seit Jahren anhängige Verwaltungsreform im Bereich Integration und Chancengleichheit umgesetzt werden. Ziel ist es, Kompetenzen und Ressourcen in diesem Bereich auf staatlicher Seite zu bündeln sowie unabhängige Beratungs- und Unterstützungsaufgaben (Ombudsfunktionen) in der neuen Menschenrechtsinstitution zusammenzuführen. Konkret sollen die behördlichen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit sowie die Integrationsprojekte des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste überführt werden. Das Amt für Soziale Dienste wird somit neu auch als Fachstelle der Regierung für Fragen der Integration und Chancengleichheit fungieren. Die unabhängigen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit werden der neuen Menschenrechtsinstitution übertragen; ebenso die Aufgaben der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie der Kommission für Integrationsfragen. Im Sinne einer besseren Nutzung von Synergien sollen auch die Aufgaben der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche bei der neuen Menschenrechtsinstitution angesiedelt werden.
Durch die Verlagerung und Bündelung von Aufgaben können die Stabsstelle für Chancengleichheit, die Kommission für Chancengleichheit, die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Kommission für Integrationsfragen in der bestehenden Form aufgelöst werden.
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Die vorliegende Reorganisation, einschliesslich der Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution, steht unter der Prämisse, dass der Einsatz an personellen Ressourcen optimiert und keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Staatshaushalt aufgewendet werden.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Gesellschaft (federführend)
Ministerium für Äusseres
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft Ministerium
Betroffene Stellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Amt für Soziale Dienste
Ausländer- und Passamt
Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche
Stabsstelle für Chancengleichheit
 
 
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Vaduz, 3. Mai 2016
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste zu unterbreiten.
1.1.1Hoher Menschenrechtsstandard in Liechtenstein
Der Schutz der Grundrechte betrifft alle Menschen, die sich in einem Staat aufhalten. Viele Errungenschaften der Grund- und Menschenrechte sind von der Mehrheit der liechtensteinischen Bevölkerung bereits als so selbstverständlich verinnerlicht, dass oft vergessen wird, wie wichtig sie für uns alle sind: Der Schutz der Privatsphäre, die Meinungsfreiheit, die Gleichstellung von Frau und Mann, die klaren Kriterien für den Freiheitsentzug, das Recht auf Bildung, die Garantien der Versammlungsfreiheit und der Religionsfreiheit sind nur einige Beispiele.
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Liechtenstein weist einen sehr hohen Menschenrechtsstandard auf. Grund- und Freiheitsrechte sind von der Verfassung sowie durch zahlreiche Verträge des Völkerrechts gewährleistet. Der aktuell geltende Stand der Grundrechte ist aber nicht einfach gegeben. Jeder Einwohner und jede Einwohnerin in Liechtenstein kann sich plötzlich in einer Situation wiederfinden, in der ihre Grundrechte durch den Staat oder durch Dritte auf einschneidende Weise eingeschränkt oder gar verletzt wird. Von Menschenrechtsproblemen betroffen sind dabei in erster Linie die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft wie Kinder, Menschen mit Behinderung, Flüchtlinge und Asylsuchende sowie Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung besonders von Benachteiligungen betroffen sind.
Im Bereich der Gleichstellung von Frau und Mann wurde seit Einführung des Gleichstellungsgesetzes (1999) viel erreicht. Dennoch besteht auch hier noch Handlungsbedarf, um eine tatsächlich gelebte Gleichstellung und Eliminierung von stereotypen Rollenbildern zu erreichen. Zudem sind Frauen in allen relevanten Entscheidungsgremien, in politischen Ämtern wie auch in Vorgesetztenfunktionen und Unternehmensführungen, stark untervertreten. Und schliesslich gibt es in vielen Unternehmen immer noch einen nicht durch Ausbildung und Funktion erklärbaren Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2016 / 507
2016 / 506
2016 / 505
2016 / 504
Landtagssitzungen
10. Juni 2016
Stichwörter
Chan­cen­gleich­heit, neue Zustän­dig­keiten (Amt für soziale Dienste und VLM)
Fachs­telle für Inte­gra­tion und Chancengleichheit
Fachs­telle für Inte­gra­tion und Chan­cen­gleich­heit, neu im Amt für soziale Dienste
G über den Verein für Men­schen­rechte in Liech­tens­tein (VMLG)
Inte­gra­tion, neue Zustän­dig­keit (Amt für soziale Dienste)
Men­schen­rechte in Liech­tens­tein, Gesetz über den Verein (VMLG)
Men­schen­rechts­ins­ti­tu­tion, liech­tens­tei­ni­sche, Schaffung
Stab­ss­telle für Chan­cen­gleich­heit (Auflösung)
Verein für Men­schen­rechte (VML)