Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Bau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz und die Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 738 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen
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Die Liechtensteinische Landesverwaltung ist mit rund 440 Mitarbeitenden auf neun landeseigene und mit rund 460 Mitarbeitenden auf 15 angemietete Bauten verteilt. Aus heutiger Sicht ist eine Aufteilung der Landesverwaltung auf so viele, zumeist kleinere Gebäude kostenintensiv und eine Erschwernis hinsichtlich Kundenfreundlichkeit und Verwaltungseffizienz. Durch den hohen Anteil angemieteter Büroräume besteht zudem eine grosse Abhängigkeit des Staates vom freien Mietmarkt. Aus diesem Grund hat die Regierung im Herbst 2014 ein dreistufiges Vorgehen zur Umsetzung einer zielgerichteten Liegenschaftsstrategie beschlossen. Durch die Neuverhandlung bestehender Mietzinsen und durch schrittweise Teilauflösung von Mietverhältnissen werden jährlich 5.3 Mio. Franken eingespart, die Kundenfreundlichkeit und Verwaltungseffizienz gesteigert sowie die Abhängigkeit des Staates vom Mietmarkt deutlich verringert. Voraussetzung für die Umsetzung der Liegenschaftsstrategie ist die Errichtung eines Dienstleistungszentrums in Vaduz für 200 Mitarbeitende der Landesverwaltung mit Investitionskosten von CHF 28'500'000. Das Gebäude soll funktional gestaltet sein und in erprobter Bauweise errichtet werden. Mit dem Finanzbeschluss des Neubaus verbunden ist die Notwendigkeit der Umwidmung des für die Bebauung vorgesehenen Vaduzer Grundstücks Nr. 738 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen und der Gewährung eines Nachtragskredits zu Lasten der Investitionsrechnung in der Höhe von CHF 3'723'000.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Personal und Organisation
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 03. Mai 2016
LNR 2016-583
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Bau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz und die Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 738 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen zu unterbreiten.
Im Regierungsprogramm 2013 bis 2017 hält die Regierung die Grundsätze ihrer Arbeit in neun Punkten fest. Bei der Erarbeitung einer gesamtheitlichen Liegenschaftsstrategie für Verwaltungsbauten sind zwei dieser neun Punkte speziell zu berücksichtigen. Es sind dies ein ausgeglichener Staatshaushalt und eine leistungsfähige sowie kompetente Verwaltung. Die Regierung verfolgt das Ziel, das bestehende Immobilienmanagement staatlicher Bauten zu optimieren. Staatliche Hochbauten sollen nach Massgabe der Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Dringlichkeit realisiert und instandgesetzt werden. Funktionalität und Berück-
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sichtigung der Gesamtkosten über den Lebenszyklus eines Gebäudes stehen im Vordergrund. Der Nachhaltigkeit sowie der Energieeffizienz wird ein hoher Stellenwert beigemessen.
Konkret legt die Regierung im Regierungsprogramm folgende Massnahmen fest:
Der Ausbaustandard bei staatlichen Hochbauten wird laufend überprüft.
Durch Bildung von Schwerpunktstandorten sollen Kosten gesenkt werden.