Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 67
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen im Rahmen der Eintretensdebatte
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung des All­ge­meinen Bür­ger­li­chen Gesetzbuches
2.Gesetz über die Abän­de­rung der Zivilprozessordnung
3.Gesetz über die Abän­de­rung der Exe­ku­ti­ons­ord­nung (EO)
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Fünfundzwanzigsten Hauptstückes des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches  (Totalrevision des Miet- und Pachtvertrags)  und die Totalrevision des Verfahrens in Bestandstreitigkeiten  (Teilrevision der Zivilprozessordnung sowie Abänderung der Exekutionsordnung)  aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des 25. Hauptstückes des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Totalrevision des Miet- und Pachtvertrags) und die Totalrevision des Verfahrens in Bestandstreitigkeiten (Teilrevision der Zivilprozessordnung sowie Abänderung der Exekutionsordnung) hat der Landtag die Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst und ist auf diese Vorlage eingetreten.
Soweit die aufgeworfenen Fragen nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Die Fragen betreffen zum einen Grundsätzliches wie die Gegenüberstellung von Rezeptions- und Regierungsvorlage, die Notwendigkeit einer Schlichtungsstelle, das Verhältnis zum Schweizer Referenzzinssatz, die aktuelle Wohnraumsituation in Liechtenstein und die gemeinnützige Wohnbautätigkeit.
Zum anderen betreffen sie Fragen zu einzelnen Artikeln, insbesondere das Begriffsmerkmal luxuriös, die Vorlage von Strafregister- oder Pfändungsregisterauszügen, die Auskunftspflicht über die Höhe des Vormieterzinses, die Sicherheitsleistung bei Luxusobjekten, die Kündigung und unzulässige Mietzinsen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Amt für Volkswirtschaft
Amt für Soziale Dienste
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Vaduz, 10. Mai 2016
LNR 2016-617
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des 25. Hauptstückes des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Totalrevision des Miet- und Pachtvertrags) und die Totalrevision des Verfahrens in Bestandstreitigkeiten (Teilrevision der Zivilprozessordnung sowie Abänderung der Exekutionsordnung) (BuA Nr. 133/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 3. März 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des 25. Hauptstückes des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Totalrevision des Miet- und Pachtvertrags) und die Totalrevision des Verfahrens in Bestandstreitigkeiten (Teilrevision der Zivilprozessordnung sowie Abänderung der Exekutionsordnung) in erster Lesung beraten und überwiegend begrüsst.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte gab es einige Fragen, die im Kapitel 2 "Grundsätzliche Fragen im Rahmen der
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Eintretensdebatte" und im Kapitel 3 "Fragen zu den einzelnen Artikeln" beantwortet werden, soweit dies nicht oder nicht abschliessend anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied bereits erfolgt ist.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2016 / 269
2016 / 268
2016 / 267
Landtagssitzungen
09. Juni 2016
Stichwörter
Bestand­ver­fahren, Totalrevision
Mie­ter­schutz, Verbesserung
Miet­ver­trag, Totalrevision
Pächt­er­schutz, Verbesserung
Pacht­ver­trag, Totalrevision