Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des E-Government-Gesetzes und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
4
Im Rahmen der ersten Lesung der gegenständlichen Regierungsvorlagen im Landtag wurden von den Abgeordneten mehrere Fragen gestellt. Diese Fragen bezogen sich vor allem auf die bisherige Nutzung von lisign und lilog, die Sicherheit der Kommunikation, das Einbringen von Anträgen und die Kommunikation zwischen den Behörden. Auf diese Fragen wird nachstehend näher eingegangen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörden
Alle Behörden
5
Vaduz, 28. Juni 2016
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des E-Government-Gesetzes und weiterer Gesetze (BuA Nr. 16/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 7. April 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des E-Government-Gesetzes sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten mehrere Fragen aufgeworfen. Die meisten dieser Fragen wurden bereits anlässlich der ersten Lesung der Vorlage vom Regierungschef beantwortet. Anlässlich der ersten Lesung wurde jedoch ausdrücklich vorgeschlagen, dass eine schriftliche Beantwortung der Fragen im Rahmen der Stellungnahme erfolgen solle. Diesem Anliegen des Landtags möchte die Regierung nachkommen. Daher werden im
6
Rahmen dieser Stellungnahme die bereits beantworteten Fragen sowie die entsprechenden Antworten nochmals aufgeführt und ergänzt.