Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Steuergesetzes (Erhöhung Mindestertragssteuer) aufgeworfenen Fragen
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In der Landtagssitzung vom 9. Juni 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Steuergesetzes (Erhöhung der Mindestertragssteuer) in erster Lesung beraten und begrüsst. Dem Eintreten auf die Vorlage wurde mit 17 Stimmen zugestimmt.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsvertreter nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Steuerverwaltung
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Vaduz, 28. Juni 2016
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Steuergesetzes (Erhöhung Mindestertragssteuer) (BuA Nr. 63/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 9. Juni 2016 wurde die Abänderung des Steuergesetzes in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte gab es grundsätzliche Fragen zur Erhöhung der Mindestertragssteuer; keine Fragen gab es hingegen zur Gesetzesbestimmung.
Die Regierung wird unter dem Kapitel "2. Fragen" auf die im Rahmen der Eintretensdebatte gestellten Fragen eingehen, soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte beantwortet hat.