Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Namensrechts eingetragener Partner aufgeworfenen Fragen
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Im Zuge der ersten Lesung des Bericht und Antrags zur Reform des Namensrechts eingetragener Partner, welche am 4. März 2016 stattgefunden hat, wurde die Vorlage vom Landtag ausdrücklich begrüsst.
Nichtsdestotrotz fand im Rahmen der Eintretensdebatte eine umfangreiche Diskussion zum Themenbereich "Familienname" statt.
Die gegenständliche Stellungnahme behandelt nunmehr diese Thematik eingehend und legt die Sach- und Rechtslage entsprechend dar.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Staatsgerichtshof
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer
Zivilstandsamt
Amt für Justiz
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Vaduz, 5. Juli 2016
LNR 2016-957
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu der anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Namensrechts eingetragener Partner (BuA Nr. 14/2016) aufgeworfenen Frage zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 4. März 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 14/2016 betreffend die Reform des Namensrechts eingetragener Partner in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Die gegenständliche Reform ist grundsätzlich auf breite und positive Zustimmung gestossen und wurde allseits begrüsst. Einzig die Thematik des "Familiennamens" und damit in Zusammenhang stehend die völlige (sprachliche) Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Partnern im Namensrecht war Anlass für längere Diskussionen im Rahmen der Eintretensdebatte. Dieser Themenbereich wird nunmehr, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, entsprechend ausführlich abgehandelt.