Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Sachenrechts und weiterer Gesetze sowie die Schaffung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Sachenrechts und weiterer Gesetze sowie die Schaffung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden hat der Landtag die darin enthaltenen Gesetzesvorlagen ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage wurde einhellig beschlossen.
Im Rahmen der Behandlung der Vorlage haben sich die Abgeordneten positiv über die Teilrevision des Sachenrechts geäussert. Insbesondere die Einführung des Register-Schuldbriefes und die damit einhergehende Modernisierung und Erleichterung für die Praxis wurde wohlwollend aufgenommen. Auch die Fortführung der Sachenrechtsrevision aus dem Jahr 2008 (Wiederaufnahme der Bestimmungen zu den vertraglichen Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechten ins Sachenrecht), die Aufhebung der Bestimmungen zur Gült, die Ausweitung des Kreises der Besteller sowie die Verlängerung der Eintragungsfrist beim Bauhandwerkerpfandrecht und die Einführung eines zeitgemässen Bodeninformationssystems für das Amt für Justiz wurden begrüsst. Nebst den zahlreichen sachenrechtlichen Schwerpunkten wurde auch die Schaffung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden befürwortet, wobei speziell die Abschaffung der Gemeindeschätzungskommissionen als positiv erachtet wurde.
Die Behandlung der Vorlagen wurde von den Abgeordneten zum Anlass genommen, um spezifische Fragen zu einzelnen Artikeln zu stellen. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied nicht schon anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachfolgend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
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Betroffene Stellen
Alle Gemeinden
Schätzungskommission
Fürstliches Landgericht
Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK)
Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Amt für Justiz (AJU)
Amt für Bau und Infrastruktur (ABI)
Steuerverwaltung (STV)
Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Liechtensteinische Invalidenversicherung (IV) sowie Liechtensteinische Familienausgleichskasse (FAK)
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Alle Banken
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Vaduz, 5. Juli 2016
LNR 2016-944
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Sachenrechts und weiterer Gesetze sowie die Schaffung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden (BuA Nr. 43/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 13. Mai 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Sachenrechts und weiterer Gesetze sowie die Schaffung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäude in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Zu einigen Bestimmungen wurden in der Eintretensdebatte und im Rahmen der ersten Lesung Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern sie nicht schon anlässlich der ersten Lesung seitens des zuständigen Regierungsmitglieds erörtert wurden, im Folgenden beantwortet.