Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 85
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, Finan­zi­elle und Orga­ni­sa­to­ri­sche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes
 
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Mit Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 115/2015 vom 30. April 2015 wurde die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (im Weiteren bezeichnet als EU-VO) in das EWR-Abkommen übernommen. Diesem Beschluss hat der Landtag in seiner Sitzung vom 4. September 2015 zugestimmt (Traktandum 22, BuA Nr. 71/2015).
Die EU-VO enthält Vorschriften über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr: Sie umfasst das Verbot der Diskriminierung von Fahrgästen hinsichtlich der Beförderungsbedingungen der Beförderer, die Rechte der Fahrgäste bei Unfällen, das Verbot der Diskriminierung und die Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, die Rechte der Fahrgäste bei Annullierung und Verspätung, Bestimmungen zu den Informationen die den Fahrgästen mindestens verfügbar zu machen sind sowie den Umgang mit Beschwerden und den allgemeinen Durchsetzungsvorschriften.
Mit der EU-VO wird den EWR-Vertragsstaaten aufgegeben, für deren Einhaltung und Durchsetzung entsprechende Stellen einzurichten. Weiter haben die EWR-Vertragsstaaten Sanktionen für Verstösse gegen die EU-VO festzulegen. Zur Durchsetzung dieser Bestimmungen soll das Personenbeförderungsgesetz (PBG; LGBl. 1999 Nr. 37) entsprechend angepasst werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Bau und Infrastruktur
Stabsstelle EWR
 
 
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Vaduz, 5. Juli 2016
LNR 2016-542
1.Ausgangslage
Am 30. April 2015 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die EU-VO ins EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die EU-VO gilt in der EU seit dem 1. März 2013. Für die EWR-/EFTA-Staaten hat sich aufgrund der Zustimmungsverfahren in den nationalen Parlamenten diese Frist bis zum Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 115/2015 vom 30. April 2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses verlängert und gilt die EU-VO seit 1. Mai 2016.
In Liechtenstein hat der Landtag der Übernahme der EU-VO ins EWR-Abkommen am 4. September 2015 zugestimmt.
LR-Systematik
7
74
744..1
LGBl-Nummern
2017 / 027
Landtagssitzungen
01. September 2016
Stichwörter
Bus­ver­kehr, Fahrgastrechte
EU-Ver­ord­nung Nr. 181/2011
Fahr­gast­rechte, Omnibus
Omnibus, Fahrgastrechte