Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im europäischen Wirtschaftsraum (EWR-AMG) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Arzneimittelgesetz; EWR-AMG) hat der Landtag verschiedene inhaltliche Fragen aufgeworfen. Soweit diese vom zuständigen Regierungsvertreter im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Im Gesetzestext gibt es gegenüber der Vorlage gemäss BuA Nr. 42/2016 keine Abänderungen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt für Gesundheit
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
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Vaduz, 5. Juli 2016
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im europäischen Wirtschaftsraum (BuA Nr. 42/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 13. Mai 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage BuA Nr. 42/2016 betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im europäischen Wirtschaftsraum in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage wurde mit 23 Ja-Stimmen einhellig beschlossen.
Von Seiten der Landtagsabgeordneten wurden inhaltliche Fragen gestellt sowie einige Diskussionspunkte aufgeworfen. Diese Fragen und Diskussionspunkte werden, soweit dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied mündlich erfolgt ist, nachfolgend beantwortet.