Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Offenlegung von Informationen betreffend die Emittenten von Wertpapieren aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags Nr. 126/2015 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Offenlegung von Informationen (OffG) und weiterer Gesetze am 3. Dezember 2015 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen begrüsst. Der Landtag sprach sich für das Eintreten auf die Vorlagen aus.
Mit vorliegender Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit diese nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein; FMA
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Vaduz, 3. Februar 2016
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend Abänderung des Gesetzes über die Offenlegung von Informationen und weiterer Gesetze (BuA Nr. 126/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 3. Dezember 2015 wurde die Vorlage zur Abänderung des Gesetzes über die Offenlegung von Informationen betreffend die Emittenten von Wertpapieren (OffG) und weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt und begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der ersten Lesung wurden von einem Abgeordneten einzelne Fragen gestellt, die im Wesentlichen vom Regierungschef bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden. Nachfolgend werden diese Antworten, wo dies notwendig ist, ergänzt.