Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderungen des Gesetzes über die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBAG), des Gesetzes über die Liechtensteinsiche Landesbibliothek (LLBIG), des Gesetzes über das Liechtensteinische Landesmuseum (LLMG), des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule (LMSG) sowie des Gesetzes über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKSTG) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrages betreffend die Abänderungen des Gesetzes über die Agentur für internationale Bildungsangelegenheiten (AIBAG), des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbibliothek (LLBIG), des Gesetzes über das Liechtensteinische Landesmuseum (LLMG), des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule (LMSG) sowie des Gesetzes über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKSTG) (BuA Nr. 65/2016) am 10. Juni 2016 hat der Landtag die Vorlage ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
Im Rahmen der Landtagsdebatte wurden nur wenige grundsätzliche Fragen auf-geworfen. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet worden sind, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Betroffene Stellen
Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten
Stiftung Liechtensteinische Landesbibliothek
Stiftung Liechtensteinisches Landesmuseum
Stiftung Liechtensteinische Musikschule
Kulturstiftung Liechtenstein
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Vaduz, 12. Juli 2016
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderungen des Gesetzes über die Agentur für internationale Bildungsangelegenheiten (AIBAG), des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbibliothek (LLBIG), des Gesetzes über das Liechtensteinische Landesmuseum (LLMG), des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule (LMSG) sowie des Gesetzes über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKSTG) (BuA Nr. 65/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 10. Juni 2016 hat der Landtag über die Regierungsvorlagen betreffend die Abänderungen des Gesetzes über die Agentur für internationale Bildungsangelegenheiten (AIBAG), des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbibliothek (LLBIG), des Gesetzes über das Liechtensteinische Landesmuseum (LLMG), des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule (LMSG) sowie des Gesetzes über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKSTG) (BuA Nr. 65/2016) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde allgemein ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
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Die seitens der Regierung vorgeschlagene Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisse der Angestellten der AIBA, der Stiftung Liechtensteinische Landesbibliothek, der Stiftung Liechtensteinisches Landesmuseum, der Stiftung Liechtensteinische Musikschule sowie der Kulturstiftung Liechtenstein in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse wurde von den Abgeordneten ausdrücklich begrüsst. Damit wird die sachlich nicht nachvollziehbare Unterscheidung der Angestellten dieser fünf öffentlichen Unternehmen im Vergleich mit den Angestellten aller anderen öffentlichen Unternehmen aufgehoben.
Im Rahmen der Landtagsdebatte wurden nur wenige grundsätzliche Fragen aufgeworfen. Diese werden, sofern sie nicht anlässlich der ersten Lesung seitens des zuständigen Regierungsmitglieds erörtert wurden, im Folgenden beantwortet.