Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 95
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes aufgeworfenen Fragen  
 
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In der Sitzung vom 10. Juni 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde sehr positiv aufgenommen, das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Anlässlich der ersten Lesung wurden nur einige wenige Fragen gestellt. Insbesondere wurde gefragt, was die Benutzung des internetbasierten System HODUFLU (Hofdüngerfluss) kosten würde. Zudem wurde angeregt zu prüfen, ob weitere Meldepflichten der Landwirtschaftsbetriebe inskünftig auch elektronisch erfüllt werden könnten. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/39/EU wurde nach den personellen Konsequenzen sowie nach dem Stand der Arbeiten gefragt. Weiter wurde angeregt, Art. 17 GSchG (Bewilligungen nach dem Baugesetz) im Rahmen dieser Änderung in der Weise anzupassen, dass die Erteilung der gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen nicht mehr Voraussetzung dafür ist, dass eine Baubewilligung erteilt werden kann. Fragen zu den einzelnen Artikeln wurden zum Verursacherprinzip und zum Entwässerungsplan gestellt. Änderungen der Gesetzesvorlage wurden keine beantragt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
Stabsstelle EWR
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
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Vaduz, 12. Juli 2016
LNR 2016-988
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes (BuA Nr. 52/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 10. Juni 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung vom 26. April 2016, Nr. 52/2016). Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Anlässlich der ersten Lesung wurden einige wenige allgemeine Fragen in Zusammenhang mit HODUFLU und der Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/39/EU sowie zu Art. 17 GSchG (Baubewilligungen) gestellt. Der Grossteil konnte bereits während der Landtagssitzung beantwortet werden. Nachfolgend werden noch ergänzende Erläuterungen angeführt.
Änderungen der Gesetzesvorlage wurden keine beantragt. Konkrete Fragen zu einzelnen Artikeln werden in Kapitel 3 beantwortet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2016 / 358
Landtagssitzungen
31. August 2016
Stichwörter
Gewäs­ser­schutz­ge­setz (GSchG), Abän­de­rung (HODUFLU)
GSchG (Gewäs­ser­schutz­ge­setz), Abän­de­rung (HODUFLU)
HODUFLU, Hofdüngerflüsse
Hof­dün­ger­flüsse, HODUFLU