Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 27. Juni 2016 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Island zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
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Das am 27. Juni 2016 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Island steht im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD und G20-Staaten, sowie der allgemeinen liechtensteinischen Abkommenspolitik.
Gegenstand des Abkommens ist die Beseitigung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Das Abkommen entspricht dem neuesten internationalen Standard der OECD und berücksichtigt dementsprechend die im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD und der G20 Länder, welche Liechtenstein durch seine Teilnahme am sogenannten Inclusive Framework der OECD mitträgt. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Island Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Steuerverwaltung
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Vaduz, 23. August 2016
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 27. Juni 2016 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Island zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung zu unterbreiten.