Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 98
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Abkommen vom 1. Oktober 2015 zwi­schen dem Fürs­tentum Liech­tens­tein und den Verei­nigten Ara­bi­schen Emi­raten zur Ver­mei­dung der Dop­pel­bes­teue­rung und der Steu­er­ver­kür­zung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein­kommen und vom vermögen
2.Die Bes­tim­mungen des Abkom­mens im Einzelnen
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit und Ver­hältnis zu anderen Abkommen
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 1. Oktober 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
 
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Das am 1. Oktober 2015 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den Vereinigten Arabischen Emiraten steht im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen, sowie der allgemeinen liechtensteinischen Abkommenspolitik.
Gegenstand des Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Das Abkommen entspricht dem Stand des internationalen Standards der OECD im Zeitpunkt der Verhandlungen, zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen der Vereinigten Arabischen Emirate Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Steuerverwaltung
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Vaduz, 23. August 2016
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 1. Oktober 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu unterbreiten.
LR-Systematik
0..6
0..67.2
LGBl-Nummern
2017 / 049
Landtagssitzungen
28. September 2016
Stichwörter
DBA, Liech­tens­tein-Verei­nigte Ara­bi­sche Emirate
Dop­pel­bes­teue­rungs­ab­kommen (DBA), Liech­tens­tein-Verei­nigte Ara­bi­sche Emirate
Verei­nigte Ara­bi­sche Emi­rate, DBA mit Liechtenstein