Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes hat der Landtag die Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst.
Soweit die aufgeworfenen Fragen nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Die Fragen betreffen insbesondere die Unterbrechung der Freiheitsstrafe, die Gewährung des Ausgangs, die Durchführung von Videoüberwachung im Landesgefängnis, die Haftmodalitäten im Untersuchungsgefängnis Vaduz, die Überstellungsbedingungen von Insassen nach Österreich oder in die Schweiz, den Ablauf der Resozialisierung und die Möglichkeit der Anwendung von Fussfesseln sowie die Rückführungsmöglichkeiten von Kriminaltouristen in deren Heimatländer.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Landespolizei
Amt für Justiz
Staatsanwaltschaft
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
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Vaduz, 24. Januar 2017
LNR 2016-1780
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes (BuA Nr. 131/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 4. November 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes (BuA Nr. 131/2016) in erster Lesung beraten und begrüsst.
Das Eintreten auf die Vorlage war mit 24 Ja-Stimmen unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte gab es einige Fragen, die im Kapitel 2 "Grundsätzliche Fragen im Rahmen der Eintretensdebatte" beantwortet werden, soweit dies nicht oder nicht abschliessend anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied bereits erfolgt ist.