Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 13
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Sorgfaltspflichtgesetzes
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes über die Stab­ss­telle Finan­cial Intel­li­gence Unit (FIU-Gesetz; FIUG)
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Rechtsanwaltsgesetzes
5.Gesetz über die Abän­de­rung des Geldspielgesetzes
6.Gesetz über die Abän­de­rung des Zahlungsdienstegesetzes
7.Gesetz über die Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
 
4
In seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes sowie weiterer Spezialgesetze in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.
Grundsätzliche Fragen bezogen sich auf die personellen und finanziellen Mehraufwände der FMA und die notwendigen Kompetenzen der Rechtsanwaltskammer als künftige weitere Aufsichtsbehörde.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Behörden
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU)
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer (RAK)
Staatsanwaltschaft (STA)
Amt für Volkswirtschaft (AVW)
Fürstliches Landgericht (LG)
5
Vaduz, 4. April 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes sowie weiterer Gesetze (BuA Nr. 159/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 2. Dezember 2016 wurde die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes sowie weiterer Spezialgesetze behandelt und begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte wurden zwei grundsätzliche Fragen gestellt, auf welche im Folgenden unter "2. Grundsätzliche Fragen" näher eingegangen wird.
Die Regierung geht zudem unter "3. Fragen zu den einzelnen Artikeln" auf die spezifisch gestellten Fragen bzw. Vorschläge ein, sofern diese nicht bereits abschliessend seitens der Regierung im Rahmen der Lesung beantwortet wurden.
LR-Systematik
9
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952
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95
952
9
95
952
1
17
173
9
93
935
9
95
950
2
21
216
LGBl-Nummern
2017 / 167
2017 / 166
2017 / 165
2017 / 164
2017 / 163
2017 / 162
2017 / 161
Landtagssitzungen
04. Mai 2017
Stichwörter
Abän­de­rung Finanzmarktaufsichtsgesetz
Abän­de­rung Geldspielgesetz
Abän­de­rung Gesetz über die Stab­ss­telle Finan­cial Intel­li­gence Unit (FIU-Gesetz; FIUG)
Abän­de­rung Per­sonen- und Gesellschaftsrecht
Abän­de­rung Rechtsanwaltsgesetz
Abän­de­rung Sorgfaltspflichtgesetz
Abän­de­rung Zahlungsdienstegesetz
Auf­sichts­be­hörde
Kom­pe­tenzen der Rechtsanwaltskammer
per­so­nelle und finan­zi­elle Mehr­auf­wände der FMA