Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Philippinen vom 28. April 2016
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Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und den Philippinen ist am 28. April 2016 in Bern unterzeichnet worden. Das FHA enthält Bestimmungen über den Warenhandel (Industriegüter und ausgewählte Landwirtschaftsprodukte, Ursprungsregeln, Zollverfahren und Handelserleichterungen, handelspolitische Schutzmassnahmen), die nichttarifären Handelshemmnisse, die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen, den Handel mit Dienstleistungen, die Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, den Wettbewerb, das öffentliche Beschaffungswesen, handelsrelevante Umwelt- und Arbeitsfragen sowie institutionelle Bestimmungen (Gemischter Ausschuss und Streitbeilegungsverfahren).
Die erzielten Ergebnisse in den Bereichen Warenhandel (Beseitigung oder Reduktion der Zölle), Ursprungsregeln, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, technische Handelshemmnisse, nachhaltige Entwicklung sowie institutionelle und rechtliche Fragen können aus liechtensteinischer Sicht als gut bezeichnet werden. Bei den Dienstleistungen und dem Schutz des geistigen Eigentums liegen sie leicht unter den Ergebnissen in anderen EFTA-FHA. Für die Investitionen bestehen sie vorwiegend in einer Evolutivklausel. Zum öffentlichen Beschaffungswesen enthält das Abkommen eine Verhandlungsklausel, welche die Philippinen verpflichtet, Verhandlungen mit der EFTA aufzunehmen, falls sie ein FHA abschliessen, das Verpflichtungen in diesem Bereich enthält.
Trotz den Herausforderungen in diesen Verhandlungsbereichen und der Vielfalt der zu behandelnden Themen konnten die Verhandlungen in weniger als einem Jahr abgeschlossen werden und die Vertragsparteien holten bei den Ergebnissen das Maximum von dem heraus, was auf beiden Seiten zu jenem Zeitpunkt möglich war.
Das FHA mit den Philippinen erweitert das Netz von FHA, das die EFTA seit Beginn der 1990er-Jahre mit Drittländern ausserhalb der EU aufbaut. Für Liechtenstein als exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten, das überdies keiner grösseren Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von FHA neben der Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz, der Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und bei der Welthandelsorganisation
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(WTO) einen der vier Hauptpfeiler seiner Politik der Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar.
Das FHA wird den Zugang für Liechtensteiner Waren- und Dienstleistungsexporte zum Markt der Philippinen, welcher ein bedeutendes Wachstumspotenzial aufweist, verbessern. Es wird den gegenseitigen Handel erleichtern, den Schutz des geistigen Eigentums verstärken, allgemein die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch erhöhen und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Ausserdem ermöglicht das Abkommen den EFTA-Staaten, mögliche Diskriminierungen auf dem Markt der Philippinen zu vermeiden, die sich vor allem aus einem künftigen FHA zwischen den Philippinen und der EU oder aus regionalen Handelsabkommen ergeben könnten. In der Zwischenzeit verleiht das FHA Liechtenstein einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern, die über kein Präferenzabkommen mit den Philippinen verfügen.
Aufgrund des Zollvertrags von 1923 zwischen der Schweiz und Liechtenstein wendet die Schweiz die im FHA enthaltenen Bestimmungen über den Warenverkehr auch für Liechtenstein an. Art. 1.4 Abs. 2 des Freihandelsabkommens sieht explizit vor, dass die Schweiz in diesen Gebieten das Fürstentum Liechtenstein vertritt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Liechtensteinische Mission in Genf
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Vaduz, 25. April 2017
LNR 2017-514
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Philippinen vom 28. April 2016 an den Landtag zu unterbreiten.
Das Freihandelsabkommen (FHA) mit den Philippinen erweitert das Netz von FHA, das die EFTA seit Beginn der 1990er-Jahre mit Drittländern ausserhalb der EU aufbaut. Insgesamt verfügt die EFTA zurzeit über ein Netz von insgesamt 27 abgeschlossenen FHA.
Das vorliegende FHA wird den Zugang für liechtensteinische Waren- und Dienstleistungsexporte zum wachsenden philippinischen Markt verbessern, den gegenseitigen Handel erleichtern, den Schutz des geistigen Eigentums stärken, allgemein die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch verbessern sowie zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Das FHA vermindert Diskriminierungen
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von liechtensteinischen Wirtschaftsakteuren gegenüber bestehenden und künftigen Freihandelspartnern der Philippinen und schafft für die liechtensteinische Wirtschaft gegenüber Ländern, die kein FHA mit den Philippinen haben, einen Wettbewerbsvorteil. Zudem wird mit dem FHA ein institutionalisierter Rahmen für die Behördenzusammenarbeit zur Überwachung und Weiterentwicklung des Abkommens und zur Lösung von konkreten Problemen geschaffen.