Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 20
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung Internationaler Sanktionen (ISG)  aufgeworfenen Fragen  
 
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Die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) vom 10. Dezember 2008 stellt sicher, dass Liechtenstein die völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vollumfänglich erfüllen kann. Gleichzeitig misst die Revision dem Rechtsschutz der Betroffenen und den Anliegen der Finanzinstitute eine hohe Bedeutung zu. Schwerpunkte der Vorlage sind die automatische Übernahme von UNO-Sanktionslisten, ein Straf- und Haftungsausschluss für Finanzinstitute und die Möglichkeit für Betroffene, ein Gesuch um Streichung von einer Sanktionsliste oder um Nichtanwendung einer Zwangsmassnahme zu stellen.
In seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen in erster Lesung behandelt. Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen. Er begrüsste ausdrücklich die Bestimmungen zum Rechtsschutz der Betroffenen und den erhöhten Schutz der Finanzinstitute gegen mögliche Haftungsrisiken bei der Ausübung ihrer Pflichten nach dem ISG. Einzelne praktische Fragen gab es im Zusammenhang mit dem neu vorgesehenen Gesuch um Streichung oder Nichtanwendung gemäss Art. 8a ISG. Die Stellungnahme geht auf diese Fragen ein, soweit sie nicht bereits in der ersten Lesung beantwortet wurden.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Stabsstelle Financial Intelligence Unit
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Vaduz, 25. April 2017
LNR 2017-514
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) vom 10. Dezember 2008 (BuA Nr. 160/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) vom 10. Dezember 2008 in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen betreffend Art. 1 Abs. 2a, Art. 4a, Art. 9, Art. 14a, Art. 15 Abs. 2 erfolgten in der ersten Lesung keine Fragen oder Kommentare.
LR-Systematik
9
94
946
LGBl-Nummern
2017 / 203
Landtagssitzungen
09. Juni 2017
Stichwörter
Abän­de­rung des Gesetzes über die Durch­set­zung inter­na­tio­naler Sank­tionen (ISG)
Anliegen der Finanzinstitute
auto­ma­ti­sche Über­nahme von UNO-Sanktionslisten
Bekämp­fung der Terrorismusfinanzierung
Gesetz über die Durch­set­zung inter­na­tio­naler Sank­tionen (ISG)
Rechts­schutz der Betroffenen
Straf- und Haf­tungs­aus­schluss für Finanzinstitute