Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 26
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass und Notwendigkeit
3.Regio­nale Radwegplanung
4.Stand­orte­va­lua­tion neue Langsamverkehrsbrücke
5.Zustän­dig­keiten für den Bau der Langsamverkehrsbrücke
6.Zustän­dig­keiten für Betrieb und Unter­halt der Langsamverkehrsbrücke
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Subventionierung einer Langsamverkehrsbrücke über den Rhein zwischen Vaduz und Buchs im Bereich Rheinau - Obere Rüttigasse 
 
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Der Verein "Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein" reichte im Dezember 2011 den Synthesebericht zum Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein der sogenannten zweiten Programmgeneration, mit einem Realisierungshorizont von 2015 bis 2018, beim Schweizer Bund ein. Das Agglomerationsprogramm wurde vom Bund positiv beurteilt und entsprechend werden einzelne Massnahmen in der Agglomeration durch Bundesgelder mitfinanziert. Für die Beteiligung des Bundes an diesen Massnahmen wurde eine entsprechende Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Verein Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein abgeschlossen.
Auf dieser Basis kann der Verein unter Mitfinanzierung durch den Bund, den Kanton St. Gallen, das Land Liechtenstein, die Stadt Buchs und die Gemeinde Vaduz eine neue Rheinbrücke für den Langsamverkehr im Bereich Vaduz - Buchs/Räfis realisieren. Projektträger ist der Verein, die Projektleitung obliegt - analog dem Strassengesetz des Kantons St. Gallen - der Stadt Buchs und der Gemeinde Vaduz, welche künftig auch für den Betrieb und Unterhalt dieser Brücke zuständig sind.
Bei der neuen Langsamverkehrsbrücke handelt es sich um eine sogenannte A-Infrastrukturmassnahme. Das heisst, dass eine Mitfinanzierung durch den Bund nur erfolgt, wenn der Baustart vor Ende 2018 erfolgt. Die Mitfinanzierung des Bundes beträgt 35 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten, im Maximum aber CHF 880'000 (Kostenstand Oktober 2005, exkl. MwSt.; Index 114.8). Dies entspricht mit heutigem Indexstand einem Bundesbeitrag von CHF 1'098'590 inkl. MwSt.
Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses, welches von Realisierungskosten von insgesamt CHF 4'480'000 ausgeht, haben sowohl der Kanton St. Gallen wie auch die Stadt Buchs und die Gemeinde Vaduz dem Finanzierungsschlüssel zugestimmt und die entsprechenden Finanzmittel gesprochen. Ausstehend ist einzig noch die Finanzierungszusage durch das Land Liechtenstein.
Im vorliegenden Bericht und Antrag geht es nun darum, dass das Land Liechtenstein die Subvention in derselben Grössenordnung wie der Kanton St. Gallen - in Höhe vom CHF 1'098'500 - genehmigt, damit der Bau der Langsamverkehrsbrücke Anfang 2018 beginnen und diese bis Ende 2018 fertiggestellt werden kann.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stelle
Amt für Bau und Infrastruktur
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Vaduz, 2. Mai 2017
LNR 2016-1803
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Subventionierung einer Langsamverkehrsbrücke über den Rhein zwischen Vaduz und Buchs im Bereich Rheinau - Obere Rüttigasse zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein stimmt die grenzüberschreitende räumliche Entwicklung von Siedlung, Landschaft und Verkehr im Liechtensteiner und Schweizer Rheintal aufeinander ab. Mit Massnahmen in den Bereichen Siedlung und Landschaft sowie der Schaffung von attraktiven Infrastrukturen für alle Verkehrsarten wird die Zukunft des Raumes Werdenberg-Liechtenstein gemeinsam gestaltet.
Als Trägerorganisation des Agglomerationsprogramms Werdenberg-Liechtenstein wurde 2009 der Verein "Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein" gegründet. Mitglieder sind die elf Gemeinden Liechtensteins, die
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sechs Gemeinden der Region Werdenberg und Sargans, das Land Liechtenstein und der Kanton St. Gallen.
Der Verein "Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein" reichte im Dezember 2011 den Synthesebericht zum Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein beim Bund ein. Es handelt sich dabei um die sogenannte zweite Programmgeneration, welche einen Realisierungshorizont von 2015 bis 2018 hat. Das Agglomerationsprogramm wird vom Schweizer Bund als positiv beurteilt und entsprechend werden einzelne Massnahmen in der Agglomeration durch Bundesgelder mitfinanziert. Die Beteiligung des Bundes am Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein stützt sich auf den Bundesbeschluss vom 16. September 2014 über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr, welcher auf der Basis der Prüfung aller 2011/2012 eingereichten Agglomerationsprogramme der 2. Generation erlassen worden ist. Für die Beteiligung des Bundes an diesen Massnahmen wurde eine entsprechende Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Verein Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein abgeschlossen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2017 / 202
Landtagssitzungen
07. Juni 2017
Stichwörter
Agglo­me­ra­tion Wer­den­berg-Liechtenstein
A-Infrastrukturmassnahme
Rheinau - Obere Rüttigasse
Sub­ven­tio­nie­rung Langsamverkehrsbrücke
Vaduz und Buchs
Ver­pflich­tungs­kredit