Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 34
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Ent­sen­de­ge­setz
2.Gesetz über die All­ge­mein­ver­bind­lich­er­klä­rung von Gesamtarbeitsverträgen
3.Beschwer­de­kom­mis­si­ons­ge­setz
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze   
 
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Im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistung (GDL) bestehen erhebliche Unterschiede bei den in Liechtenstein und in der Schweiz geltenden Rechtsvorschriften und der Behördenpraxis. Das liechtensteinische Gewerbe hat seit vielen Jahren die damit verbundene Ungleichbehandlung beanstandet und "gleich lange Spiesse" für die Markteilnehmer verlangt. Die Regierung hat im Sinne der Gleichbehandlung verschiedene Massnahmen ausgearbeitet und zu einem wesentlichen Teil auch bereits auf 1. Januar 2017 umgesetzt. Eine wichtige noch zu treffende gesetzgeberische Massnahme bildet die vorliegende Teilrevision des Entsendegesetzes.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Behandlung von GDL in der Schweiz und in Liechtenstein liegt im Bereich der Kontrollen: Ein liechtensteinisches Unternehmen in der Schweiz wird stärker kontrolliert als umgekehrt ein schweizerisches Unternehmen in Liechtenstein. Hier setzt die vorliegende Revision des Entsenderechts an. Die Kontrollen sollen in Liechtenstein verbessert werden, um auch in diesem Bereich Gleichbehandlung zu erreichen.
Eine wesentliche Massnahme stellt die bessere gesetzliche Abstützung der Tätigkeit der Zentralen Paritätischen Kommission (ZPK) dar. Diese zur Kontrolle der Einhaltung von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen eingesetzte, von den Sozialpartnern besetzte Kommission, soll mit gesetzlichen Kompetenzen ausgestattet werden, die effektivere Kontrollen ermöglichen. Der Vollzug kann damit gestrafft und verbessert werden.
Die Einführung einer Sanktionskompetenz des Amtes für Volkswirtschaft bildet eine weitere Massnahme. Nach geltendem Entsenderecht ist das Landgericht zuständig für die Ahndung von Verstössen gegen das Entsenderecht; das Amt hat nur eine Anzeigemöglichkeit. Eine direkte Sanktionsbefugnis des Amtes für Volkswirtschaft bringt eine erhebliche Verbesserung der Wirksamkeit der Kontrollen.
Wie erwähnt, bildet die Revision des Entsendrechts einen Teil des Lösungspakets "gleich lange Spiesse". Daneben ist besonders wichtig, dass sich die Regierung mit der Schweiz auf eine gleiche Handhabung der Praxis im Bereich GDL verständigen konnte. Zu weiteren im Sinne der Gleichbehandlung getroffenen Massnah-
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men gehört auch ein elektronisches Meldesystem (EMS), das gleich wie in der Schweiz, die einfache und unbürokratische Meldung von GDL ermöglicht. Das EMS ist seit 1. Januar 2017 im Einsatz.
Mit der Durchführung der vorgeschlagenen Teilrevision des Entsendegesetzes kann der Forderung nach "gleich langen Spiessen" im Bereich GDL vollumfänglich entsprochen werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Ausländer- und Passamt
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Vaduz, 9. Mai 2017
LNR 2017-372
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze zu unterbreiten.
1.1Generelles
Das vorliegende Gesetzesvorhaben ist im Zusammenhang mit den Regelungen im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistung (GDL) mit der Schweiz zu sehen und ist Bestandteil eines Massnahmenpakets zur Schaffung einer diesbezüglichen Gleichbehandlung. Der Bericht und Antrag geht deshalb auch auf diesen wichtigen Kontext ein und zeigt die Grundzüge einer GDL sowie die seit Jahren bestandenen Problemfelder auf. Gleichzeitig wird das per 1. Januar 2017 eingeführte Massnahmenpaket zur Beseitigung dieser Problemfelder beschrieben.
LR-Systematik
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823
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215
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17
172
LGBl-Nummern
2017 / 341
2017 / 340
2017 / 339
Landtagssitzungen
09. Juni 2017
Stichwörter
GDL
gleich lange Spiesse
grenz­über­schrei­tenden Dienstleistung
Ungleich­be­hand­lung
Zen­trale Pari­tä­ti­sche Kommission
ZPK