Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 4
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Fragen zu ein­zelnen Arti­keln sowie wei­ter­ge­hende Erläu­te­rungen zu ein­zelnen Bestimmungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) aufgeworfenen Fragen   
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die geplante Totalrevision des Gerichtsgebührengesetzes am 2. Dezember 2016 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst.
Es wurden nur wenige Fragen aufgeworfen, zu welchen die Regierung nachstehend Stellung nimmt.
Darüber hinaus wird im Folgenden auf die geringfügigen inhaltlichen Änderungen eingegangen, die sich im Zuge der nochmaligen Überprüfung der Vorlage ergeben haben.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Staatsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Oberster Gerichtshof
Obergericht
Landgericht
Beschwerdekommissionen
Staatsanwaltschaft
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 14. März 2017
LNR 2017-10
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) (Bericht und Antrag Nr. 144/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Totalrevision des Gerichtsgebührengesetzes in erster Lesung beraten. Die geplanten Änderungen sind auf grosse Zustimmung gestossen und wurden durchwegs begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der Eintretensdebatte wurde insbesondere die vorgeschlagene Einführung eines Pauschalgebührensystems in Liechtenstein nach österreichischem Vorbild als sinnvoll hervorgehoben. Dieses neue System erleichtere die praktische Handhabe der Gebührenvorschreibung und entlaste somit das mit der Gebührenermittlung befasste Gerichtspersonal.
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Aus Sicht der rechtsuchenden Bevölkerung sei sehr zu begrüssen, dass es - trotz Umstellung des Gebührensystems - zu keiner nennenswerten Erhöhung der Gerichtsgebühren kommen soll. Die vorgeschlagenen Gebührensätze seien ausgewogen festgesetzt. Gelobt wurden in diesem Zusammenhang auch die angedachten Vorkehrungen, um für die Zukunft sicherzustellen, dass sich uneinbringliche Gebührenforderungen auf ein Minimum reduzieren. Die sich damit für den Staat ergebenden Mehreinnahmen von 300 000 bis 400 000 Franken pro Jahr seien ebenfalls positiv zu werten.
Zusammengefasst könne mit dem vorliegenden Projekt ein einheitliches und nachvollziehbares Gerichtsgebührensystem geschaffen werden, das für die Zukunft ein höheres Mass an Rechtsklarheit und an Rechtssicherheit garantiere.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2017 / 169
Landtagssitzungen
04. Mai 2017
Stichwörter
Gerichts­ge­büh­ren­ge­setz (GGG), Totalrevision
GGG (Gerichts­ge­büh­ren­ge­setz), Totalrevision