Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 45
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Thea­ter­be­trieb
3.Not­wen­dig­keit der Vorlage
4.Schwer­punkte der Vorlage
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genossenschaft Theater am Kirchplatz für die Jahre  2018 bis 2021  
 
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Der Finanzbeschluss über die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genossenschaft Theater am Kirchplatz für die Jahre 2014 bis 2017 läuft am 31. Dezember 2017 aus. Es ist somit eine Erneuerung des Landesbeitrags durch einen Finanzbeschluss fällig. In Anbetracht der guten wirtschaftlichen und künstlerischen Führung des TAK Theater Liechtensteins, empfiehlt die Regierung die Beibehaltung der jährlichen Beitragsleistung in Höhe von 2'100'000 Franken.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Amtsstelle
Amt für Kultur
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Vaduz, 04. Juli 2017
LNR 2017-825
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genossenschaft Theater am Kirchplatz für die Jahre 2018 bis 2021 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das TAK Theater Liechtenstein (im Folgenden: TAK) hat sich als eines der bedeutendsten kulturellen Einrichtungen in Liechtenstein etabliert. In Anbetracht der Bedeutung des Theaterbetriebs für das Land und die Region erhält die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz eG" (im Folgenden: Genossenschaft) seit vielen Jahren eine jährliche finanzielle Unterstützung durch das Land Liechtenstein zur Führung des Theaterbetriebs. Der Finanzbeschluss von 20. Oktober 1999 (LGBl. 1999 Nr. 237) legte den jährlichen Landesbeitrag ohne zeitlichen Rahmen auf 2'160'000 Franken fest. Zudem unterlag der Betrag dem Teuerungsausgleich und belief sich daher bis ins Jahr 2013 auf 2'375'000 Franken. Im Jahre 2013 beschloss der Landtag eine Neuregelung der Beitragsleistung. Der jährliche Beitrag wurde auf 2'100'000 Franken gekürzt, die Anpassung an den Teuerungsausgleich aufgelöst und die Dauer des Beschlusses auf vier Jahre beschränkt. Zudem wurde
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die Auszahlung des Landesbeitrags mit einer Leistungsvereinbarung geregelt. Der daraus resultierende und derzeit aktuelle Finanzbeschluss vom 5. September 2013 (LGBl. 2013 Nr. 326) setzt die jährliche Beitragsleistung für die Jahre 2014 bis 2017 auf 2'100'000 Franken fest.
Die gegenständliche Vorlage soll nun die Beitragsleistung für die nächsten vier Jahre, das heisst für die Periode 2018 bis 2021 regeln.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2017 / 289
Landtagssitzungen
05. September 2017
Stichwörter
Busi­ness-Plan 2018-2021
Geschäfts­be­richt 2015/2016
Lan­des­bei­trag 2018-2021
Lan­des­bei­trag TAK
Lei­stungs­ver­ein­ba­rung
Theater am Kirchplatz