Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2017)
4
Die erste Nachtragskredit-Vorlage für das laufende Jahr umfasst zwei Nachtragskredite im Umfang von CHF 545'000.
Witterungsbedingt wurden die budgetierten Mittel für den Winterdienst an den Landesstrassen und -trottoirs für das laufende Jahr bereits ausgeschöpft. Verbunden mit dem Winteranfang ist gegen Ende des Jahres mit weiteren Aufwendungen für den Winterdienst zu rechnen, weshalb ein Nachtragskredit von CHF 200'000 beantragt wird.
Ein Nachtragskredit von CHF 345'000 wird für den Liechtensteinischen Rundfunk beantragt, da für die Jahre 2016 und 2017 zusätzliche Zahlungen an die zuständige Verwertungsgesellschaft SUISA zu leisten sind.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Zuständige Stelle
Stabsstelle Finanzen
5
Vaduz, 11. Juli 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (I/2017) zulasten der Verwaltungsrechnung 2017 zu unterbreiten.
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie die mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite.