Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 51
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; SteAHG) (Spontaner Informationsaustausch)
 
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Liechtenstein ist 2016 dem Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Multilateralen Amtshilfekonvention; MAK) beigetreten, welches die Vertragsparteien in Art. 7 MAK zum spontanen Informationsaustausch verpflichtet.
Durch die gegenständliche Abänderung des Steueramtshilfegesetzes sollen die innerstaatlichen Regelungen zur Durchführung des spontanen Informationsaustauschs geschaffen werden.
Liechtenstein hat sich als Mitglied des sog. Inclusive Frameworks der OECD verpflichtet, die im Rahmen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD/G20 entwickelten Mindeststandards umzusetzen. Diese Mindeststandards sehen unter anderem den spontanen Informationsaustausch von Steuervorbescheiden (Tax Rulings) vor.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 11. Juli 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; SteAHG) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
In der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 verpflichtete sich Liechtenstein zur Umsetzung des durch die OECD entwickelten globalen Standards der Transparenz und des Informationsaustauschs in Steuersachen. Die Umsetzung des durch die OECD/G20-Staaten entwickelten globalen Standards wurde zudem durch die Regierungserklärung vom 14. November 2013 bekräftigt.
Liechtenstein ist Mitglied des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum), dessen Mandat die Überwachung und Überprüfung der Umsetzung der internationalen Standards der steuerlichen Transparenz und Amtshilfe umfasst.
2016 ist Liechtenstein dem Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Multilateralen Amtshilfekonvention; im folgenden "MAK" ge-
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nannt) beigetreten, welches die Vertragsparteien in Art. 7 zum spontanen Informationsaustausch verpflichtet. Die MAK wurde im Juni 2016 vom Landtag genehmigt und ist seit 1. Dezember 2016 in Kraft und ab 1. Januar 2017 anwendbar. Zudem hat Liechtenstein verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, deren Artikel über den Informationsaustausch auch den spontanen Informationsaustausch miteinschliesst.
Liechtenstein hat sich als Mitglied des sog. Inclusive Frameworks der OECD verpflichtet, die BEPS-Mindeststandards umzusetzen. Die OECD sowie die G20-Staaten haben sich mit ihrem gemeinsamen Projekt "BEPS" (Base Erosion and Profit Shifting) zum Ziel gesetzt, gegen die Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die künstliche Gewinnverlagerung vorzugehen und haben 15 entsprechende Massnahmen (Actions) erarbeitet. Eine dieser Massnahmen (Action 5; Countering Harmful Tax Practices More Effectively, Taking into Account Transparency and Substance) widmet sich dem Thema der steuerlichen Transparenz und betrifft den spontanen Informationsaustausch von Steuervorbescheiden (Tax Rulings), welche als BEPS-Mindestanforderung in der vorgegebenen Weise verpflichtend umzusetzen ist.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2017 / 414
Landtagssitzungen
07. September 2017
Stichwörter
Abän­de­rung des Steueramtshilfegesetzes
gegen­sei­tige Amts­hilfe in Steu­er­sa­chen (Mul­ti­la­te­ralen Amts­hil­fe­kon­ven­tion; MAK)
Infor­ma­ti­ons­aus­tausch von Steu­er­vor­be­scheiden (Tax Rulings)
spon­tanen Informationsaustausch