Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Änderung des Gesetzes über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz)
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Im Rahmen seiner internationalen Verpflichtungen im Bereich der Steuertransparenz hat Liechtenstein 2016 den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) eingeführt. Im Zuge dessen wurden mit dem AIA-Gesetz, der AIA-Verordnung und dem AIA-Merkblatt der Steuerverwaltung die notwendigen rechtlichen Grundlagen und verbindlichen Praxisanweisungen für die Umsetzung der AIA-Abkommen Liechtensteins geschaffen.
Wie bereits beim Informationsaustausch auf Ersuchen wird die innerstaatliche Umsetzung im Rahmen eines Peer Review Verfahrens seitens des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum), dessen Mitglied Liechtenstein ist, untersucht. Beim AIA hat sich die Staatengemeinschaft auf einen stufenweisen Ansatz geeinigt, bei dem in einem ersten Schritt die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft werden.
Im März und Mai 2017 wurden seitens des Global Forums die ersten Ergebnisse des Peer Review Verfahrens aus den Überprüfungen verschiedener Länder präsentiert. Aus diesen kann jetzt schon geschlossen werden, dass auch in Liechtenstein einzelne dringliche gesetzliche Anpassungen erforderlich sind. Die Überprüfung der liechtensteinischen Umsetzung wird im September 2017 erfolgen. Um zu verhindern, dass Liechtenstein zahlreiche, als verbindlich zu betrachtende "Empfehlungen" erhält, welche sich im weiteren Verlauf für Liechtenstein nachteilig auswirken können, soll der Anpassungsprozess zeitnah angegangen werden, sodass ein Inkrafttreten der Anpassungen per 1. Januar 2018 erfolgen kann.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 11. Juli 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Änderung des Gesetzes über den internationalen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) an den Landtag zu unterbreiten.
Liechtenstein hat den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) 2016 eingeführt. Im Zuge dessen wurden mit dem AIA-Gesetz, der AIA-Verordnung und dem AIA-Merkblatt der Steuerverwaltung die notwendigen rechtlichen Grundlagen und verbindlichen Praxisanweisungen für die Umsetzung der AIA-Abkommen Liechtensteins geschaffen.
Wie bereits beim Informationsaustausch auf Ersuchen wird die innerstaatliche Umsetzung im Rahmen eines Peer Review Verfahrens seitens des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum), dessen Mitglied Liechtenstein ist, untersucht. Bei der Überprüfung des AIA hat sich die Staatengemeinschaft auf einen stufenweisen Ansatz geeinigt, bei dem in einem ersten Schritt die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft werden. Im
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März und Mai 2017 wurden seitens des Global Forums die ersten Ergebnisse aus den Überprüfungen verschiedener Länder präsentiert.
Es hat sich gezeigt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen gestützt auf die Vorgaben des gemeinsamen Meldestandards der OECD (sog. Common Reporting Standard; CRS) sehr strikt geprüft und selbst kleinste Abweichungen seitens des Global Forums nicht akzeptiert werden. Durch das detaillierte Peer Review Verfahren erfolgen nun auch verschiedene nützliche Klarstellungen hinsichtlich der Regelungen des CRS. Gewisse rechtliche Mängel in der Umsetzung werden dadurch aber erst jetzt erkennbar.
Die Regierung hat für die Koordinierung der Umsetzung des AIA eine gesonderte Arbeitsgruppe eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehören neben den Behördenvertretern der Steuerverwaltung, der Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden und der Finanzmarktaufsicht auch Vertreter der Marktteilnehmer an, insbesondere des Liechtensteinischen Bankenverbandes (LBV), der Liechtensteinischen Treuhandkammer (THK), des Verbands der Personen nach 180a PGR (VP180a) sowie des Liechtensteinischen Versicherungsverbandes (LVV). Die Arbeitsgruppe tagt aktuell einmal pro Monat und gegebenenfalls im Rahmen von Sondersitzungen sowie von verbandsspezifischen Besprechungen mit den Behördenvertretern, sodass sichergestellt ist, dass die relevanten Marktteilnehmer stets über den aktuellen Stand der Diskussionen informiert sind.
Festzuhalten ist, dass die Arbeitsgruppe der Meinung ist, dass Liechtenstein eine standardkonforme Umsetzung des CRS gewährleisten muss. Die Ausgangslage für die gegenständlichen Anpassungen wurde bereits innerhalb der AIA-Arbeitsgruppe über einen längeren Zeitraum vorbesprochen.