Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 54
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
4.Finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Nachtragskredits zur Sicherstellung der Grundversorgung im Liechtensteinischen Landesspital
 
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Das Liechtensteinische Landesspital (LLS) ist ein Grundpfeiler der medizinischen Versorgung unseres Landes. Nach der Ablehnung des Neubaukredits im Jahr 2011 hat sich das LLS in einem Prozess der strategischen Neuorientierung weiterentwickelt. Dieser Prozess ist nun ins Stocken geraten, weil im laufenden Jahr ein markanter Einbruch der Fallzahlen und damit der Einnahmen entstand. Der Grund dafür ist, dass die umsatzstärksten Belegärzte im Bereich der Chirurgie eine eigene Privatklinik gegründet haben und daher heute insgesamt weniger Patienten dem Landesspital zugewiesen werden. Auch sind die Zuweisungen für ambulante medizinische Leistungen im Bereich der Radiologie (MRI/CT) deutlich zurückgegangen. Der Einbruch der Erträge ist wesentlich höher als budgetiert.
Der im ersten Halbjahr beobachtete Ertragseinbruch führt ohne Gegenmassnahmen zu einem Liquiditätsproblem. Dieses soll durch einen Nachtragskredit zur Abgeltung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Umfang von CHF 2.5 Mio. für das Jahr 2017 behoben werden. Auch für die beiden folgenden Jahre rechnet das LLS damit, dass der Staatsbeitrag zur Abgeltung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen angehoben werden muss. Dies wird jedoch im Rahmen des Landesvoranschlags geschehen. Ab dem Jahr 2020 rechnet das Landesspital wieder mit einem positiven Jahresabschluss.
Im vorliegenden Bericht und Antrag wird eine mittelfristige Perspektive für das Landesspital aufgezeigt mit dem Fokus auf ein abgerundetes und zeitgemässes Angebot im Bereich der medizinischen Grundversorgung. Dabei soll dem steigenden Bedarf im Bereich einer zeitgemässen Akutgeriatrie sowie dem Trend von stationärer hin zu ambulanter Behandlung Rechnung getragen werden.
Die Regierung beantragt einen Nachtragskredit zur Abgeltung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen. In der gegenständlichen Vorlage wird jedoch auch die mittelfristige Investitionsplanung des Landesspitals dargelegt. Die Mittel für die geplanten Investitionen insbesondere im Bereich der Akutgeriatrie sowie der Renovation der Patientenzimmer und Schaffung von Räumlichkeiten für ambulante Behandlungen sind nicht Gegenstand dieser Vorlage, sie sollen dem Landtag mittels einer separaten Vorlage über einen Verpflichtungskredit im Herbst dieses Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt für Gesundheit
Stabsstelle Finanzen
Landeskasse
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Vaduz, 11. Juli 2017
LNR 2017-870
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Nachtragskredits zur Sicherstellung der Grundversorgung im Liechtensteinischen Landesspital (LLS) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
In diesem Abschnitt sollen zusammenfassend die Entwicklungen der letzten Jahre sowie die derzeitigen Herausforderungen dargestellt werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2017 / 291
Landtagssitzungen
06. September 2017
Stichwörter
Ein­bruch der Fall­zahlen und damit der Einnahmen
Liech­tens­tei­ni­sches Lan­des­spital (LLS)
Liqui­di­täts­pro­blem
mit­tel­fris­tige Investitionsplanung
Nach­trags­kredit zur Abgel­tung der Gemein­wirt­schaft­li­chen Lei­stungen im Umfang von CHF 2.5 Mio. für das Jahr 2017
stra­te­gi­schen Neuorientierung