Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 59
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
5.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 28. Juni 2017 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Fürstentum Monaco zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung.
 
5
Das am 28. Juni 2017 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Fürstentum Monaco steht im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD und G20-Staaten, sowie der allgemeinen liechtensteinischen Abkommenspolitik.
Gegenstand des Abkommens ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD und berücksichtigt dementsprechend die im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD und der G20 Länder, welche Liechtenstein durch seine Teilnahme am sogenannten Inclusive Framework der OECD mitträgt. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Monaco Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Steuerverwaltung
6
Vaduz, 22. August 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 28. Juni 2017 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Fürstentum Monaco zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Ende November 2016 fanden die Verhandlungen zwischen den Delegationen beider Staaten in Monaco statt. Die Verhandlungen konnten am 30. November 2016 mit der Paraphierung des vorliegenden Abkommens abgeschlossen werden.
Neben dem Ziel der OECD-Konformität wurde den wirtschaftlichen Beziehungen und den daraus erwachsenden Bedürfnissen und Wünschen der beiden Vertragsstaaten umfassend Rechnung getragen.
7
Schlüsselthemen bei den Verhandlungen, wie auch im Verhandlungsmandat vom 1. Juli 2015 niedergelegt, waren:
Keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren;
Anerkennung von liechtensteinischen Vermögensstrukturen, Vorsorgeeinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen als ansässig;
Anerkennung von liechtensteinischen Fonds als abkommensberechtigt;
Quellenstaatsprinzip bei Renten;
Informationsaustausch nach geltendem internationalen Standard.
Alle für Liechtenstein wichtigen Schlüsselthemen konnten erfolgreich verhandelt werden und finden im DBA ihren Niederschlag.
LR-Systematik
0..6
0..67.2
LGBl-Nummern
2017 / 333
Landtagssitzungen
05. Oktober 2017
Stichwörter
Base Ero­sion and Profit Shifting
BEPS-Pro­jekt der OECD und G20-Staaten
Besei­ti­gung der Dop­pel­bes­teue­rung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen
Dop­pel­bes­teue­rungs­ab­kommen (DBA) Fürs­tentum Monaco
steu­er­liche Infor­ma­ti­ons­aus­tausch nach inter­na­tio­nalem Standard