Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 6
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Inkraft­tre­tens­bes­tim­mung
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes aufgeworfenen Fragen
 
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In der Sitzung vom 2. Oktober 2014 hat der Landtag die gegenständliche Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes in erster Lesung beraten. Offen war lediglich das Inkrafttreten der Gesetzesänderung, da das Inkrafttreten der Änderung des schweizerischen Lebensmittelgesetzes und der entsprechenden Änderung des schweizerischen Mehrwertsteuergesetzes abzuwarten war. Zwischenzeitlich hat der Bundesrat beschlossen, dass in der Schweiz diese Gesetzesänderungen auf den 1. Mai 2017 in Kraft treten. In Liechtenstein soll die gegenständliche Gesetzesänderung ebenfalls auf den 1. Mai 2017 in Kraft treten.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Steuerverwaltung
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Vaduz, 21. März 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes (BuA Nr. 78/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 2. Oktober 2014 hat der Landtag die gegenständliche Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes in erster Lesung beraten. Im Rahmen der ersten Lesung wurden keine Fragen gestellt. Offen war lediglich das Inkrafttreten der Gesetzesänderung, da das Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderungen in der Schweiz abzuwarten war.
Nachdem die erste Lesung schon länger zurück liegt, wird im Folgenden kurz auf den Inhalt der Gesetzesänderung sowie deren Inkrafttreten eingegangen:
Art. 23 Abs. 2 Ziff. 11 enthält neu eine Regelung über die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen an ins Ausland abfliegende und aus dem Ausland kommende Reisende. Aufgrund der Tatsache, dass Liechtenstein über keinen Flughafen verfügt, hat diese Bestimmung keine grosse Relevanz für Liechten-
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stein. Diese Bestimmung ist in der Schweiz auf 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Da diese Bestimmung in Liechtenstein nicht gross relevant ist, wurde mit den schweizerischen Behörden vereinbart, dass Liechtenstein zur Umsetzung dieser Bestimmung keine separate Mehrwertsteuergesetzesänderung vornehmen, sondern diese Bestimmung erst ins liechtensteinischen Recht übernehmen werde, wenn eine andere Mehrwertsteuergesetzesänderung anstehe, was nun der Fall ist.
Der geltende Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 und Abs. 3 verweist bei der Regelung des reduzierten Satzes für Nahrungsmittel und Zusatzstoffe auf die entsprechenden Begrifflichkeiten im schweizerischen Lebensmittelgesetz, welches in Liechtenstein aufgrund des Zollvertrages Anwendung findet. Das schweizerische Lebensmittelgesetz wurde revidiert; u.a. werden die Begriffe "Nahrungsmittel" und "Zusatzstoffe" nicht mehr verwendet, sondern es ist von "Lebensmittel" die Rede. Dies führt dazu, dass Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 und Abs. 3 anzupassen ist. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Anpassung der Begriffe, ohne materielle Änderung. Auch im schweizerischen Mehrwertsteuergesetz wurde eine entsprechende Anpassung vorgenommen. Das schweizerische Lebensmittelgesetz und die in diesem Zusammenhang stehende Abänderung des schweizerischen Mehrwertsteuergesetzes wurden vom schweizerischen Parlament am 20. Juni 2014 beschlossen. In den Inkrafttretensbestimmungen dieser schweizerischen Gesetzesänderungen wurde festgehalten, dass das Inkrafttreten vom schweizerischen Bundesrat beschlossen wird. Am 31. Januar 2017 wurde in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts publiziert, dass die Änderung des schweizerischen Lebensmittelgesetzes sowie die Abänderung des schweizerischen Mehrwertwertsteuergesetzes auf den 1. Mai 2017 in Kraft tritt.
LR-Systematik
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641..2
LGBl-Nummern
2017 / 160
Landtagssitzungen
04. Mai 2017
Stichwörter
Abän­de­rung Mehrwertsteuergesetz
Mehr­werts­teuer
MWSTG
redu­zierter Satz für Nahrungsmittel
Steu­er­be­freiung Reisende