Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 62
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Ban­ken­ge­setz
2.Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setz
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Anpassung des Bankengesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes aufgeworfenen Fragen  
 
4
In der Sitzung vom 9. Juni 2017 hat der Landtag die gegenständliche Abänderung des Bankengesetzes und des FMA-Gesetzes in erster Lesung beraten. In der Eintretensdebatte wurde die Vorlage grundsätzlich begrüsst. Es gab einzelne Fragen zum administrativen Aufwand im Gründungsverfahren, zur Höhe der Aufsichtsabgabe, zur Einlagensicherung sowie zur Wahl der Referenzwährungen, welche die Regierung in dieser Stellungnahme beantwortet.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
5
Vaduz, 29. August 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Anpassung des Bankengesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (BuA Nr. 22/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Die Stossrichtung und Ausgestaltung der Vorlage wurde grundsätzlich von allen Votanten begrüsst.
LR-Systematik
9
95
952
9
95
952
LGBl-Nummern
2017 / 343
2017 / 342
Landtagssitzungen
05. Oktober 2017
Stichwörter
Abän­de­rung Bankengesetz
Abän­de­rung FMA-Gesetz
admi­nis­tra­tiver Auf­wand im Gründungsverfahren
Ein­la­gen­si­che­rung
Höhe der Aufsichtsabgabe
Wahl der Referenzwährungen