Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (II/2017)
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Die zweite Nachtragskredit-Vorlage für das laufende Jahr umfasst einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 50'000.
Die für 2017 budgetierten Rekrutierungskosten in Höhe von CHF 100'000 wurden bereits per Ende Juli 2017 so gut wie aufgebraucht. Damit auch im restlichen Jahr noch Stellenausschreibungen vorgenommen werden können, wird ein Nachtragskredit in Höhe von CHF 50'000 beantragt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Zuständige Stelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 4. September 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (II/2017) zulasten der Verwaltungsrechnung 2017 zu unterbreiten.
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie die mit den Vorlagen NK I und NK II beantragten Nachtragskredite.