Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 66
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­hältnis zur Schweiz
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 94/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung"))
4
Durch die Richtlinie 2005/36/EG (Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie) wurde das System der gegenseitigen Anerkennung, das ursprünglich auf 15 berufsspezifischen Richtlinien beruhte, konsolidiert. Sie legte die Vorschriften fest, nach denen ein Mitgliedstaat, der den Zugang zu einem reglementierten Beruf oder dessen Ausübung in seinem Hoheitsgebiet an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen knüpft, die in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten erworbenen Berufsqualifikationen anzuerkennen hat.
Die Richtlinie wurde in Liechtenstein primär in den einzelnen Berufszulassungsgesetzen (Rechtsanwälte, Treuhänder, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Gewerbe, Gesundheitsberufe, Ärzte, Tierärzte, Architekten und Berufe des Bauwesens) und subsidiär im Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetz umgesetzt.
Die Umsetzungsmassnahmen sind bis heute gültig. Sie müssen aber aufgrund der Richtlinie 2013/55/EU, welche die Richtlinie 2005/36/EG abändert und sich aktuell im Übernahmeverfahren in das EWR-Abkommen befindet, angepasst werden.
In Anbetracht des Ziels, den Binnenmarkt zu stärken und die Freizügigkeit von Berufstätigen zu fördern und gleichzeitig eine effizientere und transparentere Anerkennung der Berufsqualifikationen zu gewährleisten sieht die Richtlinie 2013/55/EU folgende wesentlichen Änderungen vor:
* Einführung eines Europäischen Berufsausweises;
* Besserer Zugang zu Informationen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;
* Aktualisierung der Mindestausbildungsanforderungen;
5
* Vorwarnmechanismus für Gesundheitsberufe, deren Qualifikation automatisch anerkannt wird, sowie für gewisse reglementierte Berufe mit Aufsichtsfunktionen gegenüber Minderjährigen;
* Einführung gemeinsamer Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen;
* Regelung des partiellen Zugangs.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Ministerium für Gesellschaft
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Amtsstellen / verbände
Schulamt (Erziehungsberufe und Anerkennung im Allgemeinen)
Amt für Volkswirtschaft (Gewerbeberufe, Architekten)
Amt für Gesundheit (Gesundheitsberufe)
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (Tierärzte)
Stabsstelle EWR (Koordination)
Finanzmarktaufsicht (Finanzberufe)
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer (Rechtsanwälte)
Liechtensteinische Treuhandkammer
Liechtensteinische Wirtschaftsprüfer-Vereinigung
Liechtensteinischer Patentanwaltsverband
6
Vaduz, 4. September 2017
LNR 2017-1026
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 94/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 5. Mai 2017 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 5. Mai 2017 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2013/55/EU in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Richtlinie 2013/55/EU sah eine Frist bis zum 18. Januar 2016 vor, innerhalb derer die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsvorschriften zu erlassen hatten.
Für die EWR/EFTA-Staaten verlängert sich diese Frist bis zum Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 94/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Das Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 94/2017 erfordert den Abschluss der nationalen Zustimmungsverfahren in Island, Liechtenstein und Norwegen.
7
Der vorliegende Bericht und Antrag und dessen Behandlung im Landtag sind Teil des nationalen Zustimmungsverfahrens in Liechtenstein.
LR-Systematik
0..1
0..11
LGBl-Nummern
2019 / 033
Landtagssitzungen
05. Oktober 2017
Stichwörter
Aner­ken­nung von Berufsqualifikationen
Bin­nen­markt-Informationssystems
IMI-Verordnung
Richt­linie 2005/36/EG über die Aner­ken­nung von Berufsqualifikationen
Ver­ord­nung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit