Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Am 9. Juni 2017 hat der Landtag die Abänderung des Entsendegesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Die Eintretensdebatte wurde rege genutzt. In einem grossen Teil der Voten wurde die fehlende Bereitschaft der Schweiz zu einem Abbau von staatlichen Hürden, die das Massnahmenpaket zur Erreichung "gleich langer Spiesse" notwendig gemacht hat, bedauert. Verschiedentlich begrüsst wurde dagegen, dass mit dieser Revision im Entsenderecht ein griffigerer Vollzug geschaffen wird.
Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie von der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden, oder ergänzt die bereits gegebenen Antworten. Zudem sollen die Bestimmungen zur Meldepflicht (Art. 6a Abs. 2 und 3 Entsendegesetz) präzisiert werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Ausländer- und Passamt
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Vaduz, 4. September 2017
LNR 2017-964
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 34/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Der Landtag hat die vorliegenden Gesetzesentwürfe am 9. Juni 2017 in erster Lesung beraten. Im Zentrum der Eintretensdebatte stand der Umstand, dass die gleich langen Spiesse bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen (GDL) nicht durch einen Abbau der Hürden auf der Schweizer Seite erreicht werden konnten und deshalb durch den Aufbau gleich hoher Hürden auf liechtensteinischer Seite zu gewährleisten sind.
In der Eintretensdebatte hat die Regierung dargelegt, dass sie sich für eine möglichst offene Grenze betreffend die Erbringung von GDL zwischen der Schweiz und Liechtenstein auf Bundesebene wie auch auf kantonaler Ebene eingesetzt hat. Aufgrund der flankierenden Massnahmen in der Schweiz war jedoch der
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Verhandlungsspielraum gering, was zur Einführung des im Bericht und Antrag (BuA) Nr. 34/2017 im Detail beschriebenen Massnahmenpakets per 1. Januar 2017 geführt hat. Die vorliegende Gesetzesrevision ist ein Bestandteil dieses Massnahmenpakets und hat insbesondere Verbesserungen im Vollzug zur Folge.