Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 72
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Frage
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Gesetzes über Banken und Wert­pa­pier­firmen (BankG)
2.Abän­de­rung des Gesetzes über die Ver­mö­gens­ver­wal­tung (VVG)
3.Abän­de­rung des Gesetzes über die Ver­walter alter­na­tiver Invest­ment­fonds (AIFMG)
4.Abän­de­rung des Gesetzes über bes­timmte Orga­nismen für gemein­same Anlagen in Wert­pa­pieren (UCTISG)
5.Abän­de­rung des Invest­ment­un­ter­neh­mens­ge­setz (IUG)
6.Abän­de­rung des Gesetzes über die Finanz­mark­tauf­sicht (FMAG)
7.Abän­de­rung des All­ge­meinen Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches (ABGB)
8.Abän­de­rung des Gesetzes über die Wirt­schafts­prüfer und Revi­si­ons­ge­sell­schaften (WPRG)
9.Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesell­schafts­rechts (PGR)
10.Abän­de­rung des Gesetzes über die Noti­fi­ka­tion tech­ni­scher Vor­schriften im Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum (EWR-NotifG)
11.Abän­de­rung des Gesetzes über die Wirk­sam­keit von Abrech­nungen in Zah­lungs- sowie Wert­pa­pier­liefer- und -abrech­nungs­sys­temen (Finalitätsgesetz)
12.Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend Über­nah­me­an­ge­bote (Über­nah­me­ge­setz; ÜbG)
13.Abän­de­rung des Gesetzes über die Offen­le­gung von Infor­ma­tionen betref­fend Emit­tenten von Wert­pa­pieren (Offen­le­gungs­ge­setz; OffG)
14.Abän­de­rung des E-Geld­ge­setzes (EGG)
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Banken und Wertpapierfirmen, des Gesetzes über die Vermögensverwalter und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen 
 
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In seiner Sitzung vom 4. Mai 2017 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Banken und Wertpapierfirmen, des Gesetzes über die Vermögensverwalter und weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.
Die vorgebrachten Fragen bezogen sich insbesondere auf die Vorabumsetzung der MiFID II sowie auf einzelne Gesetzesbestimmungen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Vaduz, 26. September 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Banken und Wertpapierfirmen, des Gesetzes über die Vermögensverwaltung und weitere Gesetze (BuA Nr. 14/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 4. Mai 2017 wurde die Abänderung des Gesetzes über die Banken und Wertpapierfirmen, des Gesetzes über die Vermögensverwaltung sowie weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die erste Lesung erfolgte mittels Gesetzesaufruf.
Die Regierung wird in den Kapiteln 2. und 3. auf die im Rahmen der Eintretensdebatte gestellten Fragen und Anregungen eingehen, soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte abschliessend beantwortet hat.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2017 / 420
2017 / 419
2017 / 410
2017 / 409
2017 / 408
2017 / 407
2017 / 406
2017 / 404
2017 / 402
2017 / 402
2017 / 401
2017 / 400
2017 / 398
2017 / 397
Landtagssitzungen
10. November 2017
Stichwörter
Abän­de­rung Bankengesetz
Abän­de­rung Vermögensverwaltungsgesetz
Banken und Vermögensverwaltungsgesellschaften
liech­tens­tei­ni­scher Finanzplatz
MiFID II
Vora­bum­set­zung der MiFID II