Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Banken und Wertpapierfirmen, des Gesetzes über die Vermögensverwalter und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
4
5
In seiner Sitzung vom 4. Mai 2017 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Banken und Wertpapierfirmen, des Gesetzes über die Vermögensverwalter und weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.
Die vorgebrachten Fragen bezogen sich insbesondere auf die Vorabumsetzung der MiFID II sowie auf einzelne Gesetzesbestimmungen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
6
Vaduz, 26. September 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Banken und Wertpapierfirmen, des Gesetzes über die Vermögensverwaltung und weitere Gesetze (BuA Nr. 14/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 4. Mai 2017 wurde die Abänderung des Gesetzes über die Banken und Wertpapierfirmen, des Gesetzes über die Vermögensverwaltung sowie weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die erste Lesung erfolgte mittels Gesetzesaufruf.
Die Regierung wird in den Kapiteln 2. und 3. auf die im Rahmen der Eintretensdebatte gestellten Fragen und Anregungen eingehen, soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte abschliessend beantwortet hat.